Umstrittene Lizenzpolitik

Tischtuch zwischen SAP und Voice zerschnitten

19. Februar 2020, 16:19 Uhr | Martin Fryba
© SAP

Der Bundesverband der IT-Anwender Voice bricht die Gespräche mit SAP wegen der umstrittenen »indirekten« SAP-Nutzung durch Drittsysteme ab. Nun werden Bundeskartellamt und wohl auch Gerichte über die neue Lizenzpraxis von SAP entscheiden müssen.

In der Diplomatie nennt man es einen Eklat, wenn ein Verhandlungspartner aufsteht und die Gespräche abbricht. Auch wenn Voice als Bundesverband der IT-Anwender mit seinen 400 Mitgliedern, anders als die viel mächtigere deutschsprachige, tendenziell herstellerfreundlichere SAP-Anwendergruppe (DSAG), weniger Einfluss geltend machen kann. Öffentlichen Druck gegen SAP ausüben, kann der Verband aus Berlin durchaus machen und macht es auch – jetzt durch einen endgültigen Abbruch der Gespräche mit den Walldorfern.

 

Es geht, wieder einmal,  um Lizenzpolitik und viel Geld. SAP will bei der »indirekten« Nutzung seiner ERP-Systeme durch Fremdsysteme Kasse machen. Beim so genannten Digital Access auf SAP-Installationen durch fremde Systeme wie etwa Salesforce fallen laut SAP Lizenzgebühren an - und das nicht zu knapp, wie ein Kunde feststellen musste.

 

63 Millionen Euro Schadensersatz

2018 hatte SAP die lizenzpflichtigen Bemessungsgrundlagen für diesen Digitalen Access auf seine Kernsysteme vorgestellt. Bezahlt werden soll bei einem indirekten Zugriff nicht mehr nach Nutzern, sondern nach Transaktionen in einem SAP-System. Nicht für die reinen Daten soll gezahlt werden, sondern erst dann, wenn aus diesen »Verarbeitungsaktivitäten« zum Beispiel ein Serviceauftrag oder ein anderer »wertstiftender« Vorfall generiert werde.

 

Das hatte bei vielen Kunden für Unverständnis und Ärger gesorgt. Denn kaum ein SAP-Kunde dürfte eine annähernd zuverlässige Kostenkontrolle herstellen können, sollte er Drittsystemen Zugriff auf das ERP gewähren.

 

Was da auf SAP-Kunden zukommen könnte, erfuhr man vom Fall des britischen Getränkehersteller Diageo. Seine Mitarbeiter hatten über Salesforce-Software auf SAP-Systeme zugegriffen, SAP sah darin einen Verstoß gegen das auf einen begrenzten Kreis von Zugriffsberechtigten basierte Lizenzmodell und klagte vor den Royal Courts of Justice erfolgreich auf mehr als 63 Millionen Euro Schadensersatz. Die Verunsicherung war perfekt, auch bei Mitgliedern der Anwendervertreter wie DSAG und Voice.

 

Voice verlangte von SAP Klarheit: Geltendes Urheberrecht auch beim Digital Access anerkennen sowie bei bereits jetzt anfallenden Kosten für den Digital Access ein Berechnungsverfahren zur transparenten Kostenermittlung anbieten, was auch für neue zukünftige Fälle von jetzt noch nicht absehbaren indirekten Nutzungen der SAP-Systeme gelten solle.


»Trotz der geführten Gespräche, in denen Voice mit der SAP verschiedene Use Cases aus dem Kreis seiner Mitgliedsunternehmen diskutierte, war die SAP nicht bereit, auf die Interessen des Anwenderverbandes einzugehen«, erklärt Voice-Geschäftsführer Wolfgang Storck die Gespräche für gescheitert. »Offensichtlich agiert die SAP hier nach ihren eigenen Regeln«. Man sei aber bereit, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, sollte SAP die Wiederaufnahme von Gesprächen nicht nur signalisieren, sondern »tragfähige Kompromissvorschläge« mitzubringen, heißt es weiter.

 

Juristen beweifeln Rechtmäßigkeit des neuen SAP-Lizenzmodells

Auf Gespräche allein wollte der Bundesverband nicht setzen. Er fährt zweigleisig und hatte beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen das neue Lizenzmodell von SAP eingereicht.

 

Erweist es sich etwa als Glücksfall für deutsche SAP-Kunden, dass bislang nur ein britisches Gericht das neue Lizenzmodell von SAP für rechtens erklärt? Juristen bezweifeln, dass die derzeitige Lizenzpraxis von SAP zur indirekten Nutzung dem nationalen und dem EU-Recht entspricht. »Aus meiner Sicht und auch nach Ansicht anderer IT-Anwälte gehört die indirekte Nutzung noch zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Software. Ein Urteil, wie es in Großbritannien gegen Diageo gesprochen wurde, dürfte in Deutschland eher unwahrscheinlich sein, weil es gegen europäisches Recht verstößt«, sagt Maximilian Greger,  Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht.

Update vom 20.2.2020: SAP hat uns nach Erscheinen des CRN-Beitrags folgende Stellungnahme zugesandt:

»Dem Bundeskartellamt liegt seit Oktober 2018 eine Beschwerde zum SAP-Lizenzmodell vor. Wir wissen jedoch nicht, ob und in welcher Form das Bundeskartellamt aufgrund der Beschwerde ein Verfahren einleiten wird. In jedem Fall stehen die Lizenzbedingungen der SAP zu indirekter Nutzung und Digital Access sowohl mit den urheberrechtlichen als auch mit den kartellrechtlichen Vorschriften im Einklang. Die bestehende Interoperabilität mit Angeboten von Drittanbietern wird durch die Lizenzbedingungen der SAP nicht beeinträchtigt. Gespräche mit SAP hat Voice e.V. erstmals nach Einreichung der Beschwerde gesucht. Da es sich um einen laufenden Vorgang handelt, möchten wir derzeit nicht weiter kommentieren.«

 

 

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