Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von über 400 Quadratmeter zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Auch Online- oder Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmeter für Elektrogeräte haben, müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer anbieten.
Danach können Verbraucher alte Elektrogeräte bis 25 Zentimeter kostenlos bei den Händlern zurückgeben. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 Zentimeter ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich.
Unternehmen, die unrechtmäßig eine Rücknahme verweigern, können seit dem 1. Juni 2017 mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden.