Die neuen Effizienzlabel erhalten ein einheitliches Effizienzspektrum von A-G und sind ab 2021 für folgende Geräteklassen verbindlich:
Geschirrspüler gemäß VO (EU) 2019/2017
Waschmaschinen und Wäschetrockner gemäß VO (EU) 2019/2014
Kühlschränke und Weinkühlschränke gemäß VO (EU) 2019/2016
Lichtquellen gemäß VO (EU) 2019/2015
Außerdem werden weitere Produktklassen erstmals mit Energieverbrauchskriterien und darauf fußenden Kennzeichnungspflichten und neuen Labels reglementiert, nämlich elektronische Displays. Betraf das zuvor nur Fernseher, erstreckt sich die Kennzeichnungspflicht ab 2021 auch auf medizinische Displays, VR-Brillen, Whiteboards, digitale Fotorahmen etc. gemäß VO (EU) 2019/2013.
Die neuen Effizienzlabel gelten ab dem 01.03.2021 für die folgende Gerätearten:
elektronische Displays
kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
Haushaltsgeschirrspüler
Haushaltskühlgeräte
Haushaltswaschmaschinen und Trockner
Nur für Lichtquellen gelten die neuen Etiketten erst ab dem 01.09.2021.