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Neue Energielabel ab 2021: Was Händler beachten müssen

24. November 2020, 11:20 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neue Effizienzetiketten für diverse Geräteklassen

Die neuen Effizienzlabel erhalten ein einheitliches Effizienzspektrum von A-G und sind ab 2021 für folgende Geräteklassen verbindlich:
    Geschirrspüler gemäß VO (EU) 2019/2017
    Waschmaschinen und Wäschetrockner gemäß VO (EU) 2019/2014
    Kühlschränke und Weinkühlschränke gemäß VO (EU) 2019/2016
    Lichtquellen gemäß VO (EU) 2019/2015

Außerdem werden weitere Produktklassen erstmals mit Energieverbrauchskriterien und darauf fußenden Kennzeichnungspflichten und neuen Labels reglementiert, nämlich elektronische Displays. Betraf das zuvor nur Fernseher, erstreckt sich die Kennzeichnungspflicht ab 2021 auch auf medizinische Displays, VR-Brillen, Whiteboards, digitale Fotorahmen etc. gemäß VO (EU) 2019/2013.

 

Maßgebliche Umstellungsdaten:

Die neuen Effizienzlabel gelten ab dem 01.03.2021 für die folgende Gerätearten:
    elektronische Displays
    kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
    Haushaltsgeschirrspüler
    Haushaltskühlgeräte
    Haushaltswaschmaschinen und Trockner

Nur für Lichtquellen gelten die neuen Etiketten erst ab dem 01.09.2021.

 

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  1. Neue Energielabel ab 2021: Was Händler beachten müssen
  2. Neue Effizienzetiketten für diverse Geräteklassen
  3. Diese Fristen müssen Händler beachten
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