IT-Recht Kanzlei informiert

Neue Energielabel ab 2021: Was Händler beachten müssen

24. November 2020, 11:20 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Auswirkungen auf Produktwerbung

Die Energieeffizienzetiketten sind nur in Angeboten darzustellen, also solchen Darstellungen, bei denen der Verbraucher über alle maßgeblichen Produkteigenschaften und den Preis so informiert wird, dass er das Geschäft ohne Weiteres abschließen könnte. Im Internet erfüllen den Angebotscharakter grundsätzlich Produktdetailseiten.


In der bloßen Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte sind dahingegen nach geltendem Recht nur die folgenden Informationen darzustellen:
    die Effizienzklasse des Produktes
    die Skala der Effizienzklassen gemäß dem Etikett

Die Effizienzkennzeichnung in der bloßen Werbung müssen Händler ebenfalls innerhalb von 14 Tagen ab dem Stichtag des Umstellungsdatums (also bis spätestens zum 15.03.2021 beziehungsweise für Lichtquellen zum 15.09.2020) abändern und an den neuen Effizienzrahmen anpassen.

 

Frühzeitigere Darstellung der neuen Etiketten

Die Darstellung der neuen Label (beziehungsweise in der Werbung die Darstellung der Skalenwerte) ist on- und offline erst ab dem jeweiligen Umstellungsdatum (01.03.2021 beziehungsweise für Lichtquellen 01.09.2021) erlaubt.
Davor ist es Händlern verboten, die neuen Label darzustellen, Art. 11 Abs. 13 lit. c Satz 2 der Verordnung (EU) 2017/1369.

 

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. Neue Energielabel ab 2021: Was Händler beachten müssen
  2. Neue Effizienzetiketten für diverse Geräteklassen
  3. Diese Fristen müssen Händler beachten
  4. Auswirkungen auf Produktwerbung

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu IT-Recht-Kanzlei

Weitere Artikel zu Dienstleister

Matchmaker+