Öffentliches WLAN ist längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden, birgt für die Betreiber aber zahlreiche Herausforderungen. Gerade für den Mittelstand kann ein gehostetes WLAN daher attraktiv sein - mit einem Provider, der die Störerhaftung übernimmt, vorsichtshalber.
Die Abschaffung der Störerhaftung verspricht zwar von rechtlicher Seite Erleichterung, doch diese bleibt umstritten. Und auch ganz unabhängig davon gilt: Nur sorgfältig durchdachte Lösungen – bei Bedarf gepaart mit cleveren Abrechnungsmöglichkeiten – garantieren Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen.
Der digitalisierte Mensch ist online – immer und überall. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es für Unternehmen heute ein Muss, ein sicheres Gäste-WLAN anzubieten. Das gilt für nahezu alle Branchen und insbesondere für den Hospitality-Bereich. Waren vor allem kleinere Unternehmen durch die unklare Rechtslage – Stichwort Störerhaftung – bislang verunsichert, scheint mit Klärung der Haftungsregelungen eine entscheidende Hürde abgebaut. Vorbehaltlich der Unterschrift des Bundespräsidenten soll der in § 8 Abs. 1 TMG (Telemediengesetz) geregelte Haftungsausschluss von Access Providern auch für WLAN-Betreiber gelten. Wer sein WLAN für andere zur Nutzung frei gibt, soll nunmehr den gleichen Haftungsprivilegien wie zum Beispiel die Deutsche Telekom unterliegen, egal, wie groß und ob gewerblich oder privat. Ob damit eine große Hemmschwelle für den Ausbau von öffentlichem WLAN wirklich Geschichte ist, bleibt aber abzuwarten; Juristen stellen die prognostizierte Rechtssicherheit bereits in Frage, und letztlich bleibt die praktische Anwendung durch die Gerichte abzuwarten. Sinnvoll ist es, sich an dieser Stelle vorsichtshalber weiter abzusichern.