WLAN-Störerhaftung

Odyssee ins Ungewisse

11. August 2016, 11:11 Uhr | Autor: Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Dem (trojanischen) Gaul schaut man nicht ins Maul

Trotz der Bedenken hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf nun Mitte Juni zugestimmt. Ein Entschließungsantrag des Wirtschafts- und des Rechtsausschusses, der Zweifel am gewünschten Effekt des Gesetzes äußerte, wurde abgelehnt. Der NRW-Politiker Lersch-Mense (SPD) lobte die Bundes-
regierung und seine Partei, es gäbe starke Impulse, sagt er über das Gesetz. In Zukunft werde es mehr öffentliche WLAN-Hotspots geben. Die Kritik am Gesetz teilt er nicht. Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht: „WLAN-Betreiber sind genauso wie Access-Provider von der Haftung ausgeschlossen“, ganz gleich ob sie privat oder gewerblich seien.

Leidgeplagten Betreibern von WLAN-Angeboten bleibt zumindest die Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof. Dieser verhandelt gerade über die Rechtmäßigkeit derdeutschen Störerhaftung. In dem EuGH-Verfahren geht es um Ansprüche von Sony Music gegen den Piraten Tobias McFadden, der ein offenes WLAN betreibt. Das Münchner Landgericht hatte wegen der übergeordneten Bedeutung den EuGH hinzugezogen. Der Generalanwalt hat sich, wie funkschau berichtete, in seiner Empfehlung bereits für eine Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Anbieter ausgesprochen. Das Gericht muss dem jedoch nicht folgen. Ein Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet.

Das Gesetz soll 2018 zudem einer Evaluierung unterzogen werden. Dabei wird untersucht, ob – man wagt es kaum zu hoffen – es seine Ziele erreicht hat: ein Ende der Unterlassungsansprüche. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Irrfahrt weiter auf den Wellen der Abmahnungen vonstattengehen wird.  

(Stand: 11.7.2016)

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