Rücksendekosten sind die Kosten für den Versand der Ware zurück vom Verbraucher an den Unternehmer. Ohne weitere vertragliche Vereinbarung hat der Unternehmer die Rücksendekosten zu tragen. In bestimmten Konstellationen können dem Verbraucher die Rücksendekosten aber vertraglich wirksam auferlegt werden:
§ Wenn das gesetzliche Widerrufsrecht nicht durch ein Rückgaberecht ersetzt worden ist. Bei einem Rückgaberecht hat immer der Unternehmer die Rücksendekosten zu tragen.
§ Wenn die Ware, die der Verbraucher erhalten hat und zurückschicken will auch der bestellten entspricht, das heißt. dem Verbraucher also weder ein falscher noch ein mangelhafter Artikel geliefert wurde.
§ Wenn der Preis der zurückzusendenden Sache den Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder
§ der Verbraucher bei einem höheren Preis der zurückzusendenden Sache als 40 Euro die Zahlung oder eine vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Zugangs seiner Widerrufserklärung beim Unternehmer noch nicht erbracht hat.
Es gilt damit also der Grundsatz: Preis der zurückzusendenden Sache bis 40 Euro - Verbraucher trägt bei enstprechender Vereinbarung die Rücksendekosten. Liegt der Preis über 40 Euro, trägt der Unternehmer die Rücksendekosten.
Damit der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat, bedarf es einer ausdrücklichen vertraglichen Kostentragungsvereinbarung dahingehend, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers. Die bloße Wiedergabe der Rechtsfolge der Kostentragung im Rahmen der Widerrufsbelehrung genügt für eine wirksame vertragliche Auferlegung nicht und ist darüber hinaus auch abmahnfähig.
Für die Bestimmung, ob die 40 Euro-Grenze überschritten wurde, ist nicht auf den Rechnungswert, sondern auf den Preis der zurückzusendenden Sache abzustellen. Dabei kommt es auf den Preis an, den der Verbraucher für den Artikel tatsächlich entrichten musste. Bestellt er etwa eine Ware zu einem Kaufpreis von 42,50 Euro und löst bei der Bestellung einen 10 Prozent-Gutschein ein, zahlt er nur noch 38,25 Euro und liegt damit unter der Grenze von 40 Euro.