„Recht auf Reparatur“

Reparieren statt Wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher

2. Februar 2024, 13:20 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Andrea Fellmeth
© Sebastian Willnow/dpa

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt, aber es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz zufolge künftig anders sein.

Handys, Staubsauger, Kaffee-, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und viele andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Ein seit Langem gefordertes „Recht auf Reparatur“ hat die entscheidende Hürde genommen: Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue EU-Vorgaben geeinigt. Es würde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware geben – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones. 

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Günstiger und einfacher reparieren

Mit den neuen Regeln soll es nicht nur einfacher, sondern auch deutlich günstiger werden, kaputte Sachen reparieren zu lassen. Denn die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihrer Website bereitzustellen, wodurch der Wettbewerb unter Reparaturanbietern verbessert werden soll. Diese Infos müssen auch allen Parteien im Reparatursektor – also auch kleinen Werkstätten – zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden, teilten die EU-Staaten mit. Zudem sollen Praktiken verboten werden, durch die unabhängige Betriebe daran gehindert werden, gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteilen zu verwenden. Online soll künftig auch über die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur informiert werden. 

Auch in der Abfallwirtschaft wird das Verhandlungsergebnis begrüßt. Besonders erfreulich sei, dass jeder EU-Staat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen müsse, teilte der Verband kommunaler Unternehmen mit. Dies könnten etwa Reparaturgutscheine sein. Die größte Hürde für eine Reparatur seien häufig die hohen Kosten für Verbraucher im Verhältnis zur Neuanschaffung.

Bis die Verbraucher auch wirklich von den neuen Regeln profitieren, dauert es aber noch etwas. Erst müssen noch Parlament und EU-Staaten final zustimmen, in aller Regel ist das aber reine Formsache. Danach können die Vorgaben in Kraft treten und müssen dann nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein. 


  1. Reparieren statt Wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher
  2. Deutlich weniger Müll möglich

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