„Recht auf Reparatur“

Reparieren statt Wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher

2. Februar 2024, 13:20 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Andrea Fellmeth

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Deutlich weniger Müll möglich

Der Chefverhandler des Parlaments, der deutsche SPD-Abgeordnete René Repasi, verweist darauf, dass die europäischen Verbraucher im Jahr 35 Millionen Tonnen Müll produzierten, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt würden. Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck, dass ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden soll. Es stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. 

Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

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Regeln können auf weitere Produkte ausgeweitet werden

Bislang sind nach Angaben der EU-Staaten nur Produkte von der Richtlinie erfasst, für die es bereits auf EU-Ebene Reparaturvorschriften gibt. In Zukunft kann die EU-Kommission aber über die sogenannte Ökodesignrichtlinie auch Anforderungen für neue Produkte einführen, wodurch sie auch vom Recht auf Reparatur und damit deutlich weitreichenderen Vorschriften erfasst sind. So sind bislang nach Angaben von Abgeordneten unter anderem Kopfhörer oder Möbel nicht durch das Recht auf Reparatur abgedeckt. 

Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass sich eine Reparatur lohnt, soll auch eine Gewährleistung eingeführt werden. Ein Jahr lang soll sie in Kraft sein, nachdem etwa eine Kaffeemaschine repariert wurde. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc begrüßt das.


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