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Roaming ade?

30. Oktober 2013, 15:56 Uhr | Diana Künstler
Roaming ade?
© Bild: funkschau; Quelle: fotolia.com

Die Europäische Kommission will die Roaming-Gebühren für Anrufe, Textnachrichten und mobiles Internet in Europa praktisch abschaffen: Der Kunde soll entweder bei Reisen ins EU-Ausland zu den gleichen Preisen wie zuhause telefonieren oder für die Reise per Klick den Anbieter wechseln dürfen.

Reine Utopie oder bald Wirklichkeit?

Die EU-Kommission hat Anfang September formal ihr umstrittenes Telekom-Paket beschlossen. Es sieht ein Verbot des so genannten Passiv-Roamings bei angenommenen Handy-Anrufen im EU-Ausland ab Juli 2014 vor. Bei aktiven Anrufen aus dem europäischen Ausland wird Roaming nicht verboten, hier wählt die EU-Kommission einen Zuckerbrot-und-Peitsche-Ansatz: Die Betreiber können entweder EU-weit geltende Tarife anbieten – "Roaming zu Inlandspreisen" – oder ihren Kunden erlauben, sich für einen anderen, günstigeren Anbieter zu entscheiden, ohne eine neue SIM-Karte kaufen zu müssen.

Sollte der Vorschlag, der erst  von den 28 EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen werden muss, angenommen werden, wird sich, dem Plan der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes nach, die Roaming-Gebühr quasi selbst abschaffen. So sollen die Roaming-Gebühren bis 2016 de facto verschwinden. Zuvor jedoch tritt 2014 die nächste Stufe der Gebührensenkung in Kraft – wie in Tabelle "Die Euro-Tarife im Überblick" zu sehen ist. Bisher gilt für heimische Telekommunikationsanbieter die Auflage, dass sie ihren Kunden für die Dauer des Auslandsaufenthalts den Wechsel zu einem günstigeren Roaming-Anbieter ermöglichen müssen. Diese Regelung soll laut der neuen Verordnung dann entfallen, wenn die heimischen Provider ihre eigenen Roaming-Aufschläge abschaffen.

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Euro-Tarif bis 30.06.2012 seit 01.07.2012 seit 01.07.2013 ab 01.07.2014
Abgehende Gespräche 35 29 24 19
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Ziel: Bündnisse zwischen den Anbietern
Da viele Anbieter die Erhebung der Zusatzkosten damit begründen, dass sie für die Bereitstellung von Diensten im Ausland Gebühren an die jeweiligen Netzbetreiber entrichten müssen, sollen nun Bündnisse zwischen den verschiedenen Anbietern geschaffen und so die Netze geöffnet werden. Die EU-Kommission sieht vor, dass auf diese Weise 85 Prozent der europäischen Netze den Bürgern der 21 EU-Staaten zur Verfügung gestellt werden.

Mit ihrem Gesetzespaket will die EU-Kommission zudem das Blockieren und Drosseln von Internetinhalten verbieten, unabhängig von den vereinbarten Kosten oder Geschwindigkeiten. Die Betreiber dürfen trotz dieser festgeschriebenen "Netzneutralität" aber weiterhin datenintensive Spezialdienste anbieten, etwa für hochauflösende Video- oder Cloud-Anwendungen. Die EU-Kommission betont, dass dadurch die Internetgeschwindigkeiten anderer Dienste nicht eingeschränkt werden dürften. Sollten vertragliche Zusagen nicht eingehalten werden, könnten die Verbraucher ihren Vertrag beenden.


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