Dennoch ein Programm mit einfacher Steuerung und Millionen Usern, zudem bequem und praktisch. Verständlich also, wenn man nicht ganz darauf verzichten möchte …
Will man "WhatsApp" allen Problemen zum Trotz nutzen, sollte man wissen, dass man mit seinen Daten bezahlt – es sei hier nur an das Auslesen des (Handy-)Adressbuches erinnert. Dadurch ließen sich auch Persönlichkeits- und Beziehungsprofilen erstellen, die eine zielgenaue Nutzung durch andere Unternehmen ermöglichen. Über eine Ortung des Handys lässt sich sogar ein Bewegungsprofil erstellen.
Alte Daten im "WhatsApp"-Account
Falls der vorherige Besitzer einer Telefonnummer seinen "WhatsApp"-Account nicht gelöscht hat, kann es sein, dass die Nummer in "WhatsApp" sichtbar ist, bevor ein neuer Account aktiviert wurde. Dazu weist "WhatsApp" auf seiner Internetseite auf folgendes hin: "Du musst dir in diesen Fällen keine Sorgen machen. Es bedeutet nur, dass der vorherige Account nicht gelöscht wurde, so dass noch alte Informationen im System vorhanden sind. Das bedeutet nicht, dass der vorherige Besitzer der Nummer irgendeinen Zugriff auf den 'WhatsApp'-Account hat, den du mit deiner Nummer aktivierst. Deine Unterhaltungen und anderen 'WhatsApp'-Daten sind sicher." – Na, dann ist ja alles klar!
Dienstliche Nutzung
Zwar hat "WhatsApp" zuletzt in Sachen Datenschutz nachgebessert und eine Verschlüsselung integriert, die Aufsichtsbehörden zeigen sich aber dennoch unzufrieden.
Man sollte sich zudem bewusst sein, dass jegliche Kommunikation über die Server des Unternehmens in den USA geht und dort von US-Behörden ohne richterliche Anordnung mitgelesen werden kann. Das bedeutet konkret: Eine Nutzung von WhatsApp im dienstlichen Bereich ist nicht legal möglich und wäre fahrlässig.
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