Weiterbildung

Wissen – gefordert und gefördert

20. September 2021, 7:00 Uhr | Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Fit für die (neuen) Anforderungen des Arbeitsmarktes

Qualifizierungsoffensive Agentur für Arbeit
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich nicht nur an Arbeitnehmer. Es ist auch für Arbeitgeber interessant, die auf diese Weise Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren können. In der Regel gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto größer der Fördertopf. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit bürokratische Hürden erkannt und den Zugang zu den Fördermöglichkeiten vereinfacht hat. „Im Zuge der Pandemie hat sich die Arbeitsagentur ein bisschen umgestellt, sodass der Formalismus abgeschwächt worden ist“, weiß Barbara Kunsek zu berichten. So können mittlerweile Unternehmen auch Sammelanträge stellen; zuvor waren lediglich Einzelanträge möglich.
© „Weiter.bildung! #Qualifizierungsoffensive“, Bundesagentur für Arbeit, Januar 2021

Eine Möglichkeit der Förderung durch die Bundesregierung ist beispielsweise das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ trat es zum 1. Januar 2019 in Kraft und löste das bisherige Programm „WeGebAU“ ab. Das Besondere: Bisher wurden nur wenige Weiterbildungen vom Arbeitgeber übernommen und mussten häufig vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Durch das Qualifizierungschancengesetz ist es deutlich wahrscheinlicher geworden, eine entsprechende Weiterbildung durch den Arbeitgeber bezahlt zu bekommen, denn es legt finanzielle Fördermittel fest, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. An die Förderung sind jedoch gewissen Voraussetzungen geknüpft, unter anderem:

  • Die letzte Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Die Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden.
  • Und die Mindestzahl an Weiterbildungsstunden muss eingehalten werden.  

Auch hängt die Höhe der Zuschüsse von der Größe des Unternehmens ab (siehe Grafik). Ein Vorteil des QCG besteht zudem darin, dass es sich mit anderen Maßnahmen des Bundes kombinieren lässt, wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld. „Wir hatten zum Beispiel eine Anfrage von einem Unternehmen mit zehn Mitarbeitern, wo der Geschäftsführer im Zuge der Antragstellung der Kurzarbeit auf die Weiterbildungsmaßnahmen aufmerksam wurde“, berichtet Barbara Kunsek. „Er hat den Sammelantrag gestellt, woraufhin er die Bildungsgutscheine bekam.“ Im Umkehrschluss konnten seine Mitarbeiter die durch die Kurzarbeit entstandene freie Zeit gut nutzen und sich weiterbilden, was wiederum dem Unternehmen zugutegekommen ist. Kunsek: „Sie haben die Kurzarbeit sinnvoll genutzt und – wie ich letztens vom Geschäftsführer erfahren habe – der Laden läuft wieder, weil man dank der Weiterbildung nun auch andere Leistungen anbieten kann.“

Torsten Heuß, GFN
Torsten Heuß leitet den Unternehmenskundenbereich der GFN. Er bezeichnet sich selbst als „Eigengewächs der GFN“, bei der er über kleine Umwege gelandet ist. Ursprünglich kommt Heuß aus dem Handwerk. Von 2013 bis 2015 ließ er sich dann bei der GFN zum IT-Systemkaufmann umschulen und ist dort geblieben.
© GFN

Das QCG ist nur eine von vielen Fördermöglichkeiten, die Unternehmen nutzen können. Neben Bildungsscheck und Bildungsprämie, was von Bundesland zu Bundesland variiert, gibt es beispielsweise die Möglichkeit, beim Hersteller/Software-Anbieter selbst sogenannte Schulungsgutscheine anzufordern und einzulösen. „Bei Microsoft sind das beispielsweise die ‚Software Assurance Voucher‘“, erklärt Torsten Heuß, Leiter der des Unternehmenskundenbereichs der GFN.  Über Lizenzverträge gibt der Hersteller diese an Unternehmen aus, welche dann eingesetzt werden können, um kostenfrei an Schulungen teilzunehmen. „Leider laufen diese Modelle bei verschiedenen Herstellern momentan aus, weshalb man nur noch begrenzt die Möglichkeit hat, Gutscheine bei Microsoft, Cisco, Citrix, VMware, SAP et cetera zu erhalten.“

Eines der größten Förderprogramme ist darüber hinaus „Digital Jetzt“, das von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufen worden ist. Es richtet sich an mittelständische Unternehmen und soll dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. „Mit der Initiative ‚Digital jetzt‘ kann man nicht nur die Weiterbildung der Mitarbeiter fördern lassen, sondern auch die Software- oder Hardware-Anschaffung“, führt Heuß weiter aus. „Und das ist vielleicht das Interessanteste für die Unternehmen, denn die veraltete Technik muss irgendwann ersetzt werden.“ Voraussetzung sei unter anderem, dass man als Unternehmen eine komplette Projektbeschreibung einreicht. „Wir können unterstützen, was die Weiterbildung der Mitarbeiter angeht und entsprechende Lehrpläne beziehungsweise Schulungskonzepte mitliefern, damit diese in den Antrag mit aufgenommen werden können.“ Die finanziellen Zuschüsse für Digital Jetzt werden ausgelost. Für 2021 verdoppelt sich das Budget von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro. Insgesamt stehen über das Konjunkturpaket knapp 250 Millionen Euro zusätzlich bis 2024 zur Verfügung. Somit sollen schon ab diesem Jahr deutlich mehr Unternehmen von einer Förderung profitieren können, um in digitale Technologien und Kompetenzen ihrer Beschäftigten zu investieren, so das Versprechen des Bundesministeriums. Übrigens: Digital Jetzt richtet sich nicht nur an IT-Firmen, sondern an Unternehmen aller Branchen. „Egal ob Freiberufler, Handwerksbetrieb mit fünf Leuten oder mittelständisches Systemhaus mit über 300 Mitarbeitern – jeder kann diesen Antrag stellen“, so Heuß.


  1. Wissen – gefordert und gefördert
  2. Fit für die (neuen) Anforderungen des Arbeitsmarktes
  3. Collaboration, Cloud, Datenzugriff, Projektmanagement

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