Sperranspruch statt Abmahnung

WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

3. Juli 2017, 8:57 Uhr | Daniel Dubsky
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Betreiber von offenen Funknetzwerken müssen keine Abmahnungen mehr fürchten. Allerdings können sie verpflichtet werden, Sperren einzurichten, um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden. In der Branche ist man nur teilweise zufrieden.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag noch eine Reihe von Gesetzen beschlossen, darunter auch eine Änderung am Telemediengesetz, mit der die WLAN-Störerhaftung abgeschafft wird. Damit dürfen Inhaber von Urheberrechten Hotspot-Betreiber nicht mehr abmahnen und Schadensersatz verlangen, wenn über deren Netze geschützte Inhalte verbreitet werden – etwas, das der Europäische Gerichtshof bereits im vergangenen September als unzulässig eingestuft hatte.

Allerdings wurde ein neuer Sperranspruch im Gesetz verankert, über den Betreiber von öffentlichen WLANs bei wiederholten Urheberrechtsverstößen verpflichtet werden können, Sperren einzurichten, um die Rechtsverletzungen zu unterbinden. Dafür bedarf es jedoch einer behördlichen oder richterlichen Sperranordnung, für deren Kosten die Rechteinhaber aufkommen müssen – weshalb das neue Gesetz von der Musik- und Filmindustrie bereits kritisiert wurde. Auch in den Reihen der Opposition ist man mit der Regelung nicht glücklich, weil man befürchtet, viele Privatnutzer oder kleine Unternehmen, die einen WLAN-Zugang bereitstellen, seien mit der Einrichtung von Sperren an ihrem Router überfordert. »Der Sperranspruch bedeutet viel Aufwand für die Hotspot-Betreiber, sei es eine Studenten-WG, ein Café oder ein Telekommunikationsunternehmen«, bemängelt auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, der die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ansonsten grundsätzlich begrüßt. Besser sei es allerdings, »illegale Inhalte zu löschen, statt Hotspot-Betreiber mit Sperranfragen zu belasten – zumal Sperrungen in der Regel technisch leicht zu umgehen sind.«

Kritik kommt auch von Seiten des Internet-Verbands eco, wo man in den Netzsperren neue Hürden für Rechtinhaber und Unsicherheiten für WLAN-Betreiber sieht. »Anstatt hier eine Lösung zu schaffen, verlagert der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene. Wie sich das in der Praxis entwickeln wird, bleibt abzuwarten«, so eco-Vorstand Oliver Süme.

Als ausgewogenen Kompromiss bezeichnet dagegen Ralf Koenzen, Gründer und Geschäftsführer von Lancom, die neuen Regelungen. Mit dem Sperranspruch sei die Regierung auf die Urheberrechteinhaber zugegangen – dass es einer Anordnung bedarf und die Kosten von den Rechteinhabern getragen werden müssen, sei letztlich notwendig gewesen, um ein Overblocking zu verhindern. »Für die Rechtssicherheit, die wir durch das neue Gesetz erhalten, sollten wir einen solchen kleinen ›Wermutstropfen‹ akzeptieren«, so Koenzen. »Das wichtigste Ziel des Gesetzes jedenfalls wird erreicht, da sind sich die Experten einig: Der Abmahnindustrie, deren Geschäftsmodell einzig darauf fußte, dass Anschlussinhaber unabhängig von der tatsächlichen Schuld hohe Abmahnkosten zahlen mussten, wird endgültig das Wasser abgegraben.«

Auch bei D-Link begrüßt man die Gesetzesänderung. Gunter Thiel, Country Manager DACH, bezeichnete die Abschaffung der Störerhaftung als »längst überfällig«; es sei »eine wichtige Hürde gefallen, die bis dato den Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum behindert hat«.


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