Das neue TKG inklusive der Regelungen zur kostenfreien Warteschleife ist am 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen genau ein Jahr Zeit, die Regelungen vollständig umzusetzen. Ohne das verabschiedete Gesetz noch einmal ausführlich zitieren zu wollen, ist für eine schnelle Umsetzung und Befriedigung der Verbraucherschutzinteressen ein Zwei-Phasen-Modell festgesetzt worden, das bereits vor Verstreichen dieses Jahres einsetzt. So müssen in Phase 1, die drei Monate dauert und am 1. September 2012 endet, reine Wartezeiten zu Beginn eines Gesprächs kostenfrei sein. Die volle Wirksamkeit des Gesetzes tritt in Phase 2 ein: Bis zum 1. Juni 2013 müssen die Anrufe auch bei nachgelagerten Wartezeiten über 30 Sekunden kostenfrei sein.