Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist rechtskräftig verabschiedet. Für Anbieter kostenpflichtiger Servicerufnummern bedeutet das die Realisierung einer kostenlosen Warteschleife in zwei Phasen. Die Herausforderung bei der Umsetzung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betriebsaspekte für die Servicerufnummer.
Denn mit der Verpflichtung zur kostenfreien Warteschleife kommen nicht ganz unerhebliche Kosten auf Unternehmen mit entsprechenden Kunden-Hotlines zu. Eine intelligente Anrufannahme mit einem Sprachportal stellt hier eine kundenfreundliche und kosteneffiziente Alternative dar.
Nun werden allerhand Lösungen diskutiert, wie sich die neuen Anforderungen erfüllen lassen. Zwei Dinge gibt es allerdings, die in bisherigen Ansätzen – teilweise negativ – auffallen. Erstens: Es wird sehr kurzfristig gedacht und primär über Lösungen für Phase 1 gesprochen, ohne das endgültige Ziel mit der Umsetzung in Phase 2 im Auge zu behalten.
Zweitens: Der Kunde beziehungsweise der Verbraucher, um den es bei den neuen Regelungen ja letztendlich geht, tritt nur allzu oft stark in den Hintergrund. Doch das Ziel eines Call-Centers mit Servicenummer ist ja nicht nur die Bewältigung hoher Anruferaufkommen, sondern ein zufriedener Kunde.