Europa, Facebook, Google und die Medien

Beziehungsstatus: "Es ist kompliziert"

25. Februar 2021, 16:41 Uhr | dpa/Redaktion: Stephanie Jarnig

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Urheberrechts-Reform steht demnächst an

Das Bundesjustizministerium teilte auf dpa-Anfrage mit, dass der Vorstoß der Verleger zum Schlichtungsmechanismus im Kontext des “Digital Markets Act” diskutiert werden könnte. “Dabei ist klarzustellen, dass es sich in der Sache nicht um eine “Schlichtung” im allgemeinen Sinne handelt, da eine solche vom Grundsatz der Freiwilligkeit gekennzeichnet ist. Vorliegend wird jedoch eine staatliche Vergütungsfestsetzung in einem nicht funktionierenden Markt angestrebt.”

Im Bundestag steht demnächst die Urheberrechts-Reform an, die das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hatte. In dem Paket wurden auch Leistungsschutzrechte für Verlage festgelegt. Deutschland setzt damit verabschiedete EU-Urheberrechts-Richtlinien um, die Frist läuft im Juni ab. Für Verlage heißt das, dass sie einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn Plattformen Verlagsinhalte veröffentlichen.

Das Bundesjustizministerium stellt dazu fest: “Es gibt Presseverlegern das Recht, Nutzungen zu erlauben oder zu verbieten. Es verpflichtet aber für sich genommen niemanden, entsprechende Lizenzen zu erwerben, Inhalte zu nutzen und diese zu vergüten.”

Facebook beharrt darauf, nicht zu einem Vertragsabschluss mit den Verlagen gezwungen zu werden. Der Artikel 15 der Europäischen Richtlinie schaffe keine Verpflichtung, Verlage für die von ihnen eingestellten Inhalte zu bezahlen, und sehe auch keinen verbindlichen Schlichtungsmechanismus vor. Stattdessen solle sichergestellt werden, dass die Plattformen den Rechteinhabern - etwa Nachrichtenverlagen - die Kontrolle darüber geben, wie und wann ihre Links erscheinen. “Daher glauben wir, dass der Artikel 15, wenn er getreu und fair umgesetzt wird, ein praktikabler Rahmen ist, und wir freuen uns auf eine sinnvolle Umsetzung.”

Man habe Bedenken, erklärte Facebook weiter, dass der aktuelle Gesetzentwurf in Deutschland die Zusammenarbeit mit Rechteinhabern einschränken und die Kreativität im Internet begrenzen werde. “Der Beitrag, den wir durch unsere Produkte, unsere Partnerschaften und Lizenzen für Inhalte in den Bereichen Unterhaltung, Musik, Nachrichten, Sport, Spiele und anderen Medien erbringen, beläuft sich weltweit auf mehr als drei Milliarden US-Dollar pro Jahr.”

Ein früheres Presseleistungsschutzrecht in Deutschland wurde wegen eines Formfehlers vom Europäischen Gerichtshof gekippt. In der Zwischenzeit hat Google aber auch schon mit bestimmten Verlagen individuelle Lösungen vereinbart. Damit hat sich das Unternehmen die Rechte gesichert, Verlagsinhalte nicht nur als kurzes “Snippet” - also als Anreißer - im “Google News Showcase” (Nachrichtenbereich) zu präsentieren, sondern vollständige Artikel oder Videos.

Facebook verfolgt mit “Facebook News” einen ähnlichen Ansatz, ist damit aber nur in den USA und Großbritannien online. Allerdings will das Netzwerk auch in Deutschland mit Verlagen zusammenarbeiten, um Nachrichteninhalte in einem eigenen Bereich zu präsentieren. “In den kommenden Monaten” soll es losgehen.

Mit ihren Umarmungsbemühungen können Google und Facebook längst nicht bei allen Verlagen landen. Insbesondere die durch die Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) vertretenen Verlage halten die Offerte für nicht fair und setzen sich für eine strikte staatliche Regulierung ein. Es bleibt also kompliziert.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. Beziehungsstatus: "Es ist kompliziert"
  2. Urheberrechts-Reform steht demnächst an

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Google Germany GmbH

Weitere Artikel zu dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Weitere Artikel zu connect professional

Weitere Artikel zu Microsoft

Weitere Artikel zu Unified & Instant Messaging

Matchmaker+