Ein nach Maßgabe und unter Aufsicht der Bundesnetzagentur zu führendes Vectoring-Register, sogenannte Vectoring-Liste, soll allen Marktakteuren - Telekom und Wettbewerbern - Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben. In diesem Register soll der jeweils innerhalb eines Jahres beabsichtigte und dann tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau bzw. Vectoring Einsatz zuverlässig dokumentiert werden. Die Regelungen zur "Vectoring-Liste" sehen ferner umfassende Informations- und Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur vor, um Missbrauch zu verhindern.
Im Entscheidungsentwurf wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Detailregelungen für den Vectoring-Einsatz - insbesondere konkrete Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von KVz, beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz und bei der Nichtverfügbarkeit eines im Rahmen eines offenen Netzzugangs (Open Access) ersatzweise anzubietenden Bitstrom Produkts - noch in einem sog. Standardangebot von der Bundesnetzagentur festgelegt werden müssen. Im Sinne einer besseren Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für alle Marktakteure enthält die Begründung der Vectoring-Entscheidung allerdings bereits zahlreiche Hinweise darauf, welche Einzelregelungen und Sanktionierungen in einem solchen Mustervertrag enthalten sein sollten.