Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit - sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht - aber nicht mehr.
Die Telekom hatte Ende letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur "letzten Meile" an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Am 9. April hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom zur Kommentierung veröffentlicht. Danach muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur "letzten Meile" am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Alle Marktakteure können daher auf der Grundlage des Vorschlags auch in Zukunft KVz mit Glasfaser erschließen und Vectoring nutzen. Sie müssen dann jedoch im Rahmen eines offenen Netzzugangs ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten - dies betrifft sowohl die Telekom als auch die Wettbewerber. Im Rahmendes nationalen Konsultationsverfahrens nutzten zahlreiche Marktteilnehmer die Gelegenheit, den Entscheidungsentwurf sorgfältig zu prüfen und zu kommentieren.
Die EU-Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.