Messtechnik für konvergente Netze aus Voice, Video und Daten

Fehlersuche und Analyse in VoIP-Netzen

9. Juni 2010, 16:56 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 17

Rechtliche Aspekte

Der Einsatz von Analysewerkzeugen, wie beispielsweise dem Trafficlyser TraceView 3Q, ist nur mit Zustimmung der überwachten Personen erlaubt. Ein Einsatz eines Netzanalysewerkzeugs ohne Kenntnisnahme der überwachten Personen verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 des Grundgesetzes. Entsprechende Regelungen sind im Bundesdatenschutzgesetz festgehalten.

Darüber hinaus sind die Paragraphen 202a, 202b und 202c StgB zu beachten (Hacker Tool Paragraph), welche das Vorbereiten einer Straftat mit Geld oder Freiheitsstrafe ahndet. Eine Straftat wir Vorbereitet in dem man Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt. sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.)

Die Benutzung von Trafficlyser TraceView 3Q wird damit zwar nicht kriminalisiert aber das Ausspähen von Passwörtern um beispielsweise Daten zu klauen ist strafbar und macht Trafficlyser TraceView 3Q in diesem Falle zu einem so genannten Hackertool.


  1. Fehlersuche und Analyse in VoIP-Netzen
  2. Fallstricke der VoIP-Telefonie (Signalisierung)
  3. Streams
  4. Codecs
  5. VoIP-Analyse
  6. Typische VoIP-Probleme(Bandbreite)
  7. Paketverluste
  8. Verzögerung
  9. Jitter
  10. Sequenzfehler
  11. Qualität der Codecs
  12. MOS-Wert und R-Faktor
  13. Aufzeichnung von VoIP-Verbindungen
  14. Filterfunktion
  15. Aufzeichnung der Sprache
  16. Statistiken
  17. Fazit
  18. Rechtliche Aspekte

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