IT-Strafrecht und Datenschutz – zulässige Überwachung von Mitarbeitern

25. November 2010, 15:24 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Gezielter Zugriff auf bestimmte Daten

Eine besonders hohe Schwelle besteht, wenn gezielt in die Dateien eines bestimmten Mitarbeiters eingegriffen werden soll. Insoweit muss ein gesteigerter Tatverdacht hinsichtlich einer schweren Straftat oder zumindest einer schweren Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegen.

Auch muss dann der konkrete Zugriff besonders sorgfältig erfolgen. Ein Zugriff auf erkennbar private Dateien muss von vornherein ausgeschlossen werden. Er darf nur nach einer weiteren zusätzlichen Abwägung erfolgen. Hierzu sollte zudem ausdrücklicher Rechtsrat in dokumentierter Weise eingeholt werden.

 

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  1. IT-Strafrecht und Datenschutz – zulässige Überwachung von Mitarbeitern
  2. Genereller Datenabgleich
  3. Gezielter Zugriff auf bestimmte Daten
  4. Einbeziehungs- und Dokumentationspflichten
  5. Notwendige Vorsorge für Krisenfälle
  6. Zusammenfassung

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