Eine besonders hohe Schwelle besteht, wenn gezielt in die Dateien eines bestimmten Mitarbeiters eingegriffen werden soll. Insoweit muss ein gesteigerter Tatverdacht hinsichtlich einer schweren Straftat oder zumindest einer schweren Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegen.
Auch muss dann der konkrete Zugriff besonders sorgfältig erfolgen. Ein Zugriff auf erkennbar private Dateien muss von vornherein ausgeschlossen werden. Er darf nur nach einer weiteren zusätzlichen Abwägung erfolgen. Hierzu sollte zudem ausdrücklicher Rechtsrat in dokumentierter Weise eingeholt werden.