Ziel der Bundesregierung ist es, Deutschland flächendeckend mit schnellem Internet zu versorgen. Dabei fallen jedoch erhebliche Kosten für Tiefbau und Verlegung der notwendigen Leerrohre an. Sie machen im Schnitt 80 Prozent der Investitionen aus. Eine TÜV Rheinland-Kurzstudie gibt Hilfestellung.
In seiner neuen Kurzstudie „Kosten senken im Breitbandausbau mit dem DigiNetz-Gesetz“ erklärt TÜV Rheinland, wie Netzbetreiber und Kommunen den Breitbandausbau in Deutschland kostengünstiger vorantreiben können. „Ziel ist es, Akteure wie Netzbetreiber und Öffentliche Hand im Breitbandausbau darin zu unterstützen, erste strategische Überlegungen rund um das DigiNetz-Gesetz anzustellen und eigene Chancen auszuloten“, so Andreas Windolph, Teilbereichsleiter Breitband & Intelligente Netze bei TÜV Rheinland.
Werden in deutschen Kommunen Glasfasernetze verlegt, also Telekommunikationsnetze, die eine schnelle Datenkommunikation ermöglichen, geschieht dies entweder eigenwirtschaftlich durch Telekommunikationsanbieter oder unter Beteiligung der öffentlichen Hand mithilfe von Fördergeldern. Die Krux daran sind in der Regel die Tiefbaukosten, die sich auf bis zu 80 Prozent der Investitionen und oft auf mehrere Millionen Euro summieren. Ändern soll das das „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG), das im November 2016 in Kraft getreten ist: Werden bisher ungenutzte Lehrrohre frei nach der Devise: „Nur einmal buddeln“ mitgenutzt oder lassen die Bauherren das Glasfaserkabel bei ohnehin geplanten Baustellen gleich mitverlegen, sinken die Tiefbaukosten nachhaltig. In seiner Kurzstudie "Kosten senken im Breitbandausbau mit dem DigiNetz-Gesetz“ kommt TÜV Rheinland zu dem Schluss, dass je nach Ausgangslage die Gesamtkosten um bis zu 15 Prozent sinken; bei den Tiefbaukosten ist eine Kostenreduktion von bis zu 30 Prozent möglich.
TÜV Rheinland zufolge bringt das DigiNetz-Gesetz Chancen und Risiken für kommunale Versorgungsunternehmen: Zum einen können sie neue Einnahmen generieren, wenn Telekommunikationsbetreiber ihre Infrastruktur mitnutzen; zum anderen soll die Koordination von Bauvorhaben erleichtert werden. Durch einen besseren Informationsaustausch über geplante Bauvorhaben erhalten Telekommunikationsunternehmen rechtzeitig die Möglichkeit, die Mitverlegung eigener Kabel für ohnehin bevorstehende Baustellen zu beantragen, also zum Beispiel reguläre Straßen- oder Schienenarbeiten. Will das Telekommunikationsunternehmen mit dem eigenen Projekt erst zu einem späteren Zeitpunkt aktiv werden, muss der Boden nicht erneut aufgerissen werden.