Anhand von zwei Fallbeispielen – einer Kooperation zwischen einem Telekommunikationsnetzbetreiber und einem Stadtwerk sowie zwischen einem TK-Netzbetreiber und einer Kommune – skizziert TÜV Rheinland in seiner Kurzstudie den konkreten Arbeitsprozess von der Vorbereitung über die Vor-Ort-Inspektion bis hin zur Antragstellung. Die Studie benennt konkrete Kennzahlen und erstellt eine realistische Gesamtrechnung mit den beinflussbaren Faktoren, die bei der Prüfung jeder Mitnutzung und Mitverlegung von Infrastrukturen für den Breitbandausbau zu berücksichtigen sind.
Weil eine Kooperation für alle Partner wirtschaftlich attraktiv sein muss, empfiehlt TÜV Rheinland grundsätzlich, detaillierte Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalysen vorzunehmen, denn geografische Gegebenheiten und die Art der passiven Infrastruktur können jede Berechnung maßgeblich beeinflussen.
Neue Rechte und Pflichten
Die Studie geht auch auf die neuen Rechte und Pflichten für Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie für Gebäudeeigentümer näher ein. Wird künftig eine Straße neu angelegt oder saniert, sollten Kommunen je nach Bedarf Lehrrohre mit Glasfaserkabel mitverlegen. Bei Neubaugebieten ist dies Pflicht; diese sollen künftig direkt über schnelle Glasfaser angebunden werden. Zudem sind die Kommunen (wie auch privatwirtschaftliche Eigentümer) verpflichtet, Auskunft über verfügbare und geplante Infrastrukturen zu geben. Telekommunikationsunternehmen dürfen vor Ort eigene Untersuchungen anstellen.
Wird ein Auskunftsantrag zu vorhandenen Infrastrukturen von Telekommunikationsnetzbetreibern gestellt, müssen die Kommunen die gewünschten Informationen innerhalb vorgegebener Fristen bereitstellen. Da die Fristen für die Informationsbeschaffung verhältnismäßig kurz sind, sollten die Kommunen frühzeitig ihre Ressourcen prüfen, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewältigen. Und: Betreiber dürfen die Mitnutzung der eigenen Infrastruktur (Straßen, Gas-, Strom oder Abwassernetze) nur aus triftigen Gründen verweigern, zum Beispiel, wenn die Sicherheit gefährdet ist.