Eine erste Anlaufstelle zur Abfrage bereits existierender Infrastrukturen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) und deren Infrastrukturatlas (ISA). Dieser wird seit Inkrafttreten des Gesetzes überarbeitet und soll zeitnah die Möglichkeit bieten, auf Informationen über alle vom DigiNetzG berücksichtigten ober- und unterirdischen passiven Netzinfrastrukturen von Versorgungsunternehmen zu erhalten. Die Versorgungsunternehmen sind aufgerufen, entsprechende Angaben zu Lage, Nutzung und Eigentümer der Infrastrukturen zukünftig regelmäßig an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. So soll es für alle Akteure des Breitbandausbaus künftig wesentlich einfacher sein, bereits vorhandene passive Infrastrukturen noch besser in die eigene Netzplanung miteinzubeziehen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur prognostiziert bis zu 25 Prozent Einsparpotenzial bei den Gesamtkosten eines bundesweiten Netzausbaus. Ob sich das realisieren lässt, muss sich zeigen und ist nicht zuletzt davon abhängig, ob es den Netzbetreibern und Versorgern auf Grundlage des neuen Gesetzes gelingt, zu einem Ausgleich der Interessen zu gelangen.
Daniel Iglhaut, Berater Breitband & Intelligente Netze, TÜV Rheinland