Der Startschuss zur ersten Phase des neuen Telekommunikationsgesetzes erfolgte am 1. Juni 2012. Die damit verbundenen Regelungen zur kostenlosen Warteschleife traten dann nur drei Monate später, am 1. September 2012, in Kraft. Die Vorgaben sahen dabei unter anderem vor, dass Warteschleifen vor Beginn der Verbindung zwei Minuten lang kostenlos sein müssen. Für den Fall, dass Warteschleifen im weiteren Verlauf der Verbindung auftreten, also zum Beispiel zwischen einem automatischen Sprachdialog und der Verbindung zu einem Agenten oder bei der Weitervermittlung zwischen zwei Agenten, so dürfen diese Wartezeiten jedoch kostenpflichtig sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Wartezeit ist. Verstöße gegen die Vorschriften der so genannten Phase I werden vom Gesetzgeber mit Strafen von bis zu 100.000 Euro im Einzelfall geahndet.
Rückblickend verlief die Umsetzung dieser Vorgaben weitestgehend reibungslos, so dass man durchaus von einem gelungenen Start des Projekts der kostenlosen Warteschleife sprechen kann. Die kostenlose Warteschleife war jahrelang ein Anliegen der Verbraucherschützer, die somit dem Missbrauch von übermäßig langen Warteschleifen als Geschäftsmodell einiger Diensteanbieter entgegen treten wollten. Das durchaus nachvollziehbare und ehrbare Anliegen führt zu einem kaum enden wollenden Pingpong-Spiel zwischen verschiedenen Interessensgruppen, der Bundesregierung und den relevanten Stellen innerhalb der EU. Vor allem technische Vorgaben verzögerten neben den rechtlichen Aspekten den letztendlichen Beschluss, der in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes mündete. Dennoch muss festgestellt werden, dass die technische Machbarkeit nicht ausreichend beachtet wurde, und dass sich die neuen Regelungen vor allem durch Unklarheiten und technische Stolpersteine auszeichnen.