Wie stellt sich der Bestand an Servicerufnummern aktuell dar?
Es muss erfasst und dokumentiert werden, welche 0180-Servicenummern das Unternehmen gegenwärtig aktiv nutzt und wofür diese Nummern eingesetzt werden. Danach sollte untersucht werden, welche dieser Nummern konform mit Phase II gehen.
Gibt es Umstellungsbedarf?
Hier wird im nächsten Schritt die Frage zu beantworten sein, welche aktuellen Servicenummern sinnvollerweise durch die Gassen 01806 oder 01807 ersetzt werden können beziehungsweise müssen.
Wie ist es um die mittelfristige Planung bestellt?
Der aktuelle Bedarf entspricht sicherlich selten dem der Zukunft. Entsprechend muss erörtert werden, ob zukünftige Anwendungen geplant sind, die ebenfalls nach einer 01806-Nummer oder der 01807-Gasse verlangen. Hier gilt es ebenfalls zu berücksichtigen, dass die attraktivsten Nummern schnell vergeben sein könnten. Deshalb sollte überlegt werden, gleich im ersten Tag-1-Verfahren die neuen Nummern zu beantragen, die den alten Servicenummern entsprechen – nur eben mit einer anderen Vorwahl.
Wie ist das Unternehmen für die Zuteilung der vorhandenen Rufnummern positioniert?
Es ist zu klären, ob das Unternehmen der eigentliche Zuteilungsnehmer ist, denn Diensteanbieter können Nummern von Netzbetreibern genutzt haben. Dabei muss beachtet werden, dass im ersten Tag-1-Verfahren lediglich der offizielle Zuteilungsnehmer zulässige Anträge auf die Pendants dieser Nummer in den Gassen 0180-6 und 0180-7 stellen kann. Dies gilt für den Fall, dass die aktuelle Servicerufnummer spätestens am 30. Juni 2012 zugeteilt wurde.
Gibt es Konflikte im ersten Tag-1-Prozess?
Unternehmen müssen hier prüfen, ob die 01806- beziehungsweise 01807-Pendants ihrer Servicenummern bereits zugeteilt sind und wer diese gegebenenfalls schon nutzt. Zeichnet sich ab, dass Konflikte um die Zuteilung der 01806 oder 01807 zu erwarten sind, dann wäre die Beantragung alternativer Nummern zu überlegen.