Hosting- und Clouddienste

Sicheres Hosting nach deutschem Datenschutzrecht

28. Juli 2016, 13:31 Uhr | Autor: Niels Lepperhoff / Redaktion: Diana Künstler
© momius - fotolia.com

Am 25.05.2016 trat das neue, europäische Datenschutzrecht, die Datenschutz-Grundverordnung, in Kraft. Mit ihrem Wirksamwerden in zwei Jahren wird sie das deutsche Datenschutzrecht fast vollständig ablösen. Dieses führt zu vielen neuen Anforderungen an Hosting- und Clouddienste.

Zertifizierung erleichtert die Auswahl im Hosting
Zukünftig muss sich ein Auftraggeber vom Anbieter garantieren lassen, dass er zur Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften geeignete Maßnahmen ergriffen hat. Ein einfacher Weg zu einer solchen „Garantie“ stellen Zertifikate dar.
Geeignete Zertifikate erfüllen drei Kriterien:

  1. Sie beziehen sich explizit auf den Datenschutz und nicht ausschließlich auf die Datensicherheit oder das Qualitätsmanagement.
  2. Der zugrunde liegende Standard ist öffentlich und wurde durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde befürwortet.
  3. Das Zertifikat bezieht sich auf die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung.

Ein Beispiel ist die auf dem Datenschutzstandard „DS-BvD-GDD-01“ basierende Zertifizierung. So kann ohne Zeitaufwand ein geeigneter datenschutzkonformer Dienstleister gefunden und die eigene Nachweispflicht erfüllt werden.

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