„Acceptable-Use-Policies (AUPs) waren die ersten Gründe für inhaltsorientierte Funktionalitäten in Sicherheitslösungen für E-Mails. Sie erlaubten den Unternehmen die einheitliche und technisch unterstützte Durchsetzung der Richtlinien. Diese inhaltsbasierten Funktionen werden nun auch genutzt, um andere Richtlinien durchzusetzen, beispielsweise Compliance und Regeln zur Unternehmensführung in den Bereichen E-Mail und Web. Zur Durchsetzung der Richtlinien können elementare Content-Filter herangezogen werden, zum Beispiel die Unterbindung von Posts mit unangemessener Sprache, Bilder oder Markennamen. Es ist außerdem möglich, das Senden und Empfangen bestimmter Dateitypen über Social-Media (zum Beispiel Excel-Arbeitsblätter oder Datenbanken) zu blockieren. Auch der Zugriff auf riskante Webseiten, wie etwa Glücksspiele, kann verweigert werden.
Daher ist es sinnvoll, auch die Social-Media-Aktivitäten in den AUPs zu erfassen. Das einfache Verbot des Zugriffs schneidet die Anwender ab und schränkt auch ihre arbeitsbezogenen Aktivitäten ein. Zur Kommunikation werden Webprotokolle wie HTTP und HTTPS eingesetzt, die weniger geschützt und kontrolliert sind. Hier kommt die gut definierte AUP zum Tragen – die Firma besitzt die Infrastruktur, die zum Zugriff auf die Seite genutzt wird und hat somit das Recht zu bestimmen, wie diese Infrastruktur genutzt wird.
Für viele Unternehmen sind AUPs besonders nützlich, wenn sie diese mit technischen Lösungen für die Internetsicherheit durchsetzen. Die richtige Erweiterung von AUP auf soziale Medien ist entscheidend. Wird AUP-Schulung mit AUP-Durchsetzung kombiniert, können die Beschäftigten Social-Media am Arbeitsplatz nutzen und von den damit einhergehenden Vorteilen profitieren, während gleichzeitig Schutz vor Beleidigung, Datenverlust oder Internet-basierten Attacken besteht.“