BGH zu Urheberrechtsverstößen

Telekom und Telefónica müssen nicht sperren

30. November 2015, 10:10 Uhr | Elke von Rekowski
BGH: Keine Sperrpflicht für Internetzugangsprovider bei Urheberrechtsverletzungen Dritter.
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Der Bundesgerichtshof hat jetzt Klagen gegen die Telekom und Telefónica abgewiesen. Sie müssen bei Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht haften und die entsprechenden Inhalte nicht sperren.

Der Branchenverband Bitkom hat jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung von Internetzugangsprovidern für Urheberrechtsverletzungen Dritter begrüßt. Der BGH hatte die Klagen der Gema und der Tonträgerhersteller gegen die Internetzugangsprovider Telekom und Telefónica abgewiesen. Eine Sperranordnung hält der BGH in beiden Fällen für unverhältnismäßig, schließt allerdings nicht aus, dass Internetzugangsprovider zukünftig bei Urheberrechtsverletzungen Netzsperren einrichten müssen. Voraussetzung ist, dass die Rechteinhaber zuvor »zumutbare Anstrengungen« unternommen haben, um die Verbreitung geschützter Inhalte zu verhindern.

Die Verwertungsgesellschaft Gema hatte von der Deutschen Telekom als Anbieter von Internetzugängen verlangt auf technischem Weg zu verhindern, dass Kunden Webseiten mit Links zu urheberrechtlich geschützter Musik aufrufen können. Im zweiten Fall sollte Telefónica ihren Kunden den Zugang zur Webseite »goldesel.to« sperren, die ebenfalls auf ein illegales Musikangebot verlinkte. Dafür hätten die Internetzugangsprovider eine umfangreiche Sperrinfrastruktur aufbauen müssen. »Internetsperren sollten das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben. Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind sie völlig überzogen«, sagt Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Seiner Einschätzung nach sind zwar die Interessen der Rechteinhaber legitim, es wäre jedoch fatal, wenn auf diesem Weg die Freiheitsrechte der Internetnutzer eingeschränkt würden. Nach Ansicht des Verbandes sollten stattdessen legale Angebote gefördert und illegalen Anbietern die finanziellen Anreize genommen werden. Notwendig sei zudem eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden, da viele illegale Anbieter ihren Sitz im Ausland haben.

In diesem Zusammenhang übt der Verband harsche Kritik an einer verschärfte Haftung für Host-Provider, wie sie im Rahmen der Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) geplant ist. Host-Provider speichern die Inhalte ihrer Nutzer im Internet und stellen sie zum Abruf bereit. Dazu zählen zum Beispiel Cloud-Speicherdienste, soziale Netzwerke oder Webhoster, die die Webseiten ihrer Kunden verwalten. Bisher müssen Host-Provider nicht für illegale Inhalte auf ihrer Plattform haften und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernen. In Zukunft sollen als illegal eingestufte Dienste immer haften. Nach Ansicht des Bitkom ist unklar, wie eine solche Einstufung eindeutig erfolgen soll. Zudem müssen die seriösen Anbieter nachweisen, dass sie legal handeln, was einen enormen Aufwand verursacht. »Host-Provider werden unter Generalverdacht gestellt, Verstöße gegen das Urheberrecht zu dulden oder sogar zu fördern«, so Rohleder. Wenn man digitale Geschäftsmodelle fördern wolle, sei das das falsche Signal.


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