Nichtbeachtung schützt nicht vor Strafe!

Warum Datenschutz jeden im Unternehmen betrifft und was es zu beachten gilt

26. März 2015, 11:50 Uhr | Regina Mühlich, Adorga Solutions
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Ob Selbstständiger, kleines, mittleres oder großes Unternehmen. Immer wieder erfährt das Objekt Datenschutz wenig bis gar keine Beachtung. "Wir haben doch gar keine relevanten Daten, die man schützen müsste…", so die Argumentation vieler Unternehmer und Führungskräfte. Aber auch wenn zahlreiche Menschen in ihrer Privatsphäre Datenschutz als nicht mehr so wichtig erachten, schließlich posten sie doch sowieso alles in den sozialen Netzwerken - für Unternehmen ist ein gesicherter Datenschutz elementar.

Fakt ist: Jedes Unternehmen unterhält Daten, die gewissen Regelungen und Anforderungen unterliegen. Die Frage nach den drei „W“ – Datenschutz WAS, WARUM und WIE – drängt sich auf. Nicht nur durch die immer stärker werdende digitale Vernetzung in allen Bereichen, sondern auch weil jeder für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich und haftbar ist. Nichtwissen oder Nichtbeachtung schützt nicht vor Strafe – und die kann im Ernstfall die Existenz des Unternehmens gefährden.

Was bedeutet Datenschutz?

Um Datenschutz im Unternehmen adäquat implementieren zu können, muss erst klar sein, was Datenschutz bedeutet und umfasst. Ein weit verbreiteter Irrglaube leitet sich aus dem Wortstamm ab: „Daten schützen“. Dabei sollen nicht die Daten per se Schutz erfahren. Vielmehr ist es die Person, die hinter den Datensätzen steckt, über welche der Datenschutz seine Hand hält. Der Grundtenor ist auch den einschlägigen Gesetzestexten des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Europäischen Datenschutzrichtlinie zu entnehmen:

„Zweck […] ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“ (§1 Abs. 1 BDSG)"

„Die Mitgliedstaaten gewährleisten […] den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“ (Art 1, Richtlinie 95/46 EG)"

 Datenschutz basiert somit auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der informationellen Selbstbestimmung, welche unantastbar in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes verankert sind. Das Bundesverfassungsgericht bestärkte im berühmten Urteil zur Volkszählung vom Dezember 1983 das Selbstbestimmungsrecht als Kernstück des Datenschutzes. Der Schutz personenbezogener Daten geht demnach jeden Einzelnen an – sowohl in der Rolle des zu Schützenden als auch des Schützers.

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  1. Warum Datenschutz jeden im Unternehmen betrifft und was es zu beachten gilt
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