Unabhängig von der Unternehmensgröße müssen die Bestimmungen des BDSG von allen Unternehmen umgesetzt werden. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:
Dokumentieren Sie Ihre Verfahren zur Datenverarbeitung?
Beachten Sie bei der Datenerhebung die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Setzen Sie externe Dienstleister ein, die Personaldaten verarbeiten?
Sind Ihre Mitarbeiter und Beschäftigten mit den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut?
Wahren Sie die Rechte von Betroffenen bei der Speicherung personenbezogener Daten, wie gesetzlich vorgeschrieben?
Verfügen Sie über ein Verfahrensverzeichnis?
Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz geschult?
Haben Sie eine oder mehrere Fragen mit „Nein“ beantwortet, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Schnelle Hilfe bietet beispielsweise der „QuickScan“ von AdOrga Solutions.
Geprüft werden unter anderem die Einhaltung der sieben Prinzipien des Datenschutzes und des Datenschutzmanagementsystems eines Unternehmens.