Nichtbeachtung schützt nicht vor Strafe!

Warum Datenschutz jeden im Unternehmen betrifft und was es zu beachten gilt

26. März 2015, 11:50 Uhr | Regina Mühlich, Adorga Solutions

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Datenschutz "QuickScan"

Unabhängig von der Unternehmensgröße müssen die Bestimmungen des BDSG von allen Unternehmen umgesetzt werden. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:

  • Dokumentieren Sie Ihre Verfahren zur Datenverarbeitung?
  • Beachten Sie bei der Datenerhebung die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Setzen Sie externe Dienstleister ein, die Personaldaten verarbeiten?
  • Sind Ihre Mitarbeiter und Beschäftigten mit den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut?
  • Wahren Sie die Rechte von Betroffenen bei der Speicherung personenbezogener Daten, wie gesetzlich vorgeschrieben?
  • Verfügen Sie über ein Verfahrensverzeichnis?
  • Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz geschult?

Haben Sie eine oder mehrere Fragen mit „Nein“ beantwortet, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Schnelle Hilfe bietet beispielsweise der „QuickScan“ von AdOrga Solutions.

Geprüft werden unter anderem die Einhaltung der sieben Prinzipien des Datenschutzes und des Datenschutzmanagementsystems eines Unternehmens.

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  1. Warum Datenschutz jeden im Unternehmen betrifft und was es zu beachten gilt
  2. Was sind personenbezogene Daten?
  3. In welcher Form ist Datenschutz möglich?
  4. Datenschutz "QuickScan"

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