Nichtbeachtung schützt nicht vor Strafe!

Warum Datenschutz jeden im Unternehmen betrifft und was es zu beachten gilt

26. März 2015, 11:50 Uhr | Regina Mühlich, Adorga Solutions

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Was sind personenbezogene Daten?

Im Sinne des BDSG sind personenbezogene Daten all jene Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierzu zählen unter anderem Vorname und Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Haar- und Augenfarbe, Religionszugehörigkeit, Berufsausbildung, Familienstand sowie Anzahl der Kinder. Sprich alle Daten, die eine Person beschreiben beziehungsweise identifizieren. Darüber hinaus kennt das BDSG mit Rasse oder Ethnie, politischer Meinung, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, Gewerkschafts-Zugehörigkeit sowie Angaben zu Gesundheit und Sexualleben die sogenannten sensiblen Daten einer natürlichen Person.

 Warum eigentlich Datenschutz?

Die Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus den gesetzlichen Erfordernissen auf Landes- und Bundesebene. Jeder Unternehmer und Selbstständige, der personenbezogene Angaben verarbeitet (Anmerkung: Das betrifft JEDEN!), ist zum Datenschutz verpflichtet. Daten von Kunden, Mandanten, Patienten, Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern oder ganz einfach den Mitarbeitern, sogar simple E-Mail-Adressen sind gefundenes Fressen für Kriminelle und Datendiebe. Auch unternehmenseigene Unterlagen, beispielsweise Bankdaten oder personenbezogene Angaben eignen sich für Identitätsdiebstähle und damit verbundene Betrugszwecke. Ob diese in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, ist Nebensache. Gerade vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Cyberkriminalität und der wachsenden digitalen Vernetzung reichen Antiviren-Programm und Firewall auf dem Geschäftscomputer schon lange nicht mehr aus. Vor allem unter Mitbewerbern besonders beliebt sind Abmahnungen wegen Impressumsfehlern oder Verlinkungen auf Homepages. Spezialisierte Anwaltskanzleien sorgen hier schubweise für ganze Abmahnungswellen. Die wenigsten kennen und beachten die für den Datenschutz relevanten Richtlinien. Neben dem BDSG beinhalten auch das Telemedien- und Telekommunikations-Gesetz, die Abgabenordnung, das Einkommenssteuergesetz und viele weitere gesetzliche Vorgaben. Bei Nichteinhaltung der spezifischen Einzelheiten drohen zum Teil empfindliche Strafen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des BDSG kann mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

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  1. Warum Datenschutz jeden im Unternehmen betrifft und was es zu beachten gilt
  2. Was sind personenbezogene Daten?
  3. In welcher Form ist Datenschutz möglich?
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