Dass die IT-Sicherheitsexpertin Anwender zur Einhaltung dieser Regeln nachdrücklich anhält, hat gute Gründe. Denn die Folgen von Identitätsdiebstahl im Internet sind vielfältig. Entweder verschaffen sich Cyberkriminelle Zugang zum Online-Banking und können das Konto ihres Opfers direkt leerräumen. Oder sie haben Zugang zum Online-Shop, wo sie auf den Namen ihres Opfers Bestellungen tätigen. Doch nicht immer sind die Kriminellen hinter Zahlungsinformationen her, zuweilen begnügen sie sich auch mit Zugang zu E-Mail-Accounts oder anderen Kommunikationskanälen. Im Hintergrund bauen sie sogenannte Bot-Netze auf und versenden, vom Opfer unbemerkt, über solche Bots massenhaft Spam.
„Es ist außerdem möglich, dass die Daten anderer für Cybermobbing genutzt werden“, mahnt Schrenk und erklärt: „Bei einem Identitätsdiebstahl in den sozialen Netzwerken beispielsweise könnten über einen gekaperten Account gefälschte Tatsachen, so genannte Fake-News, publiziert werden. Da Hetz-Postings mittlerweile strafrechtlich verfolgt werden, kann das üble Folgen haben: Aus dem eigentlichen Opfer wird der Täter und dieser muss erst mal beweisen, tatsächlich Opfer krimineller Machenschaften zu sein.“
Eine noch recht junge Masche, die in den vergangenen Monaten jedoch immer wieder auftauchte, ist die der Fake-Shops: Kriminelle gründen Online-Shops auf den Namen derer, von denen sie vorher persönliche Daten entwendet haben, um dort beispielsweise falsche Markenartikel zu vertreiben. „Auch hier können ernste juristische Folgen drohen. Denn das ahnungslose Opfer, auf den der Online-Shop läuft, kann nicht nur mit Klagen von Herstellern der gefälschten Artikel überhäuft werden, sondern auch von denen, die in dem Shop womöglich bereits bestellt haben, aber nie Ware erhielten“, warnt Schrenk und rät: „In solch einem schwerwiegenden Fall müssen Opfer sofort Strafanzeige stellen und verdeutlichen, dass sie mit dem Fake-Shop nichts zu tun haben.“