Wer den Verdacht hegt, Opfer eines Identitätsdiebstahls im Internet geworden zu sein, sollte zügig handeln. „Das eigene Bankkonto sollte jeder stets im Blick haben – einschließlich der genutzten Zahlungsdienstleister. Wer online vorrangig mit Paypal zahlt, sollte, wie auf dem Girokonto, regelmäßig die Kontobewegungen kontrollieren. Bei unbefugten finanziellen Transaktionen müssen zum einen die jeweiligen Fristen der Geldinstitute beachtet werden, um eine Chance zu haben, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen. Zum anderen, und das ist obligatorisch, sollten Konten sowie EC- und Kreditkarten sofort gesperrt werden. Dafür gibt es geldinstitutunabhängig die allgemeine Sperr-Notruf-Nummer 116116, aber auch die Banken unterstützen. Zudem verfügt die Polizei über ein System zum Sperren“, so Schrenk.
Apropos Polizei: Dort sollte Strafanzeige gestellt werden. Denn auch wenn die Aufklärungsquote bei derartigen Verbrechen noch gering ist: Wenn niemand Strafanzeige stellt, wird es auch keine Ermittlungen geben. „Wichtig ist auch, sofort sämtliche Passwörter zurückzusetzen – auch jene von nicht betroffenen Anbietern. Zudem sollten die betroffenen Anbieter über den Missbrauch des Accounts informiert werden. In aller Regel gibt es dafür Meldeformulare der Anbieter“, rät Schrenk.
Im nächsten Schritt empfiehlt die IT-Sicherheitsexpertin alle Geräte auf Malware, wie Viren und Trojaner, zu prüfen. Das schließt nicht nur den PC, sondern auch Smartphone und Tablet, den TV-Stick und die IoT-Geräte ein. Eine gute Sicherheitssoftware nimmt diese Arbeit für gewöhnlich zwar ab, im Falle eines Verdachts auf Identitätsdiebstahl sollte jedoch genau überprüft werden. Es könnte außerdem sein, dass Cyberkriminelle auf ihren Streifzügen durch das Online-Profil ihres Opfers auch auf dessen Freunde gestoßen sind und mit ihnen schon ihre nächsten Opfer auswählen.
Deshalb sollte man auch Freunde und Bekannte informieren. Hat der Identitätsdiebstahl auch berufliche Folgen, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Kollegium unabdingbar. „Es kann manchmal sinnvoll sein, auch eine Schufa-Auskunft anzufordern. Denn hier ist nachvollziehbar, ob es Händler-Bonitätsanfragen gab, die nicht vom Opfer stammen. Nach Artikel 15 DSGVO steht jedem eine kostenfreie Datenkopie zu, sodass für die eigene Schufa-Auskunft nichts gezahlt werden muss“, gibt Schrenk noch einen Tipp.