Ab dem 1. Juli 2021 gelten für E-Commerce-Unternehmen umfangreiche Änderungen bei der Umsatzsteuer (USt.). Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Verkäufer, die sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren müssen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben und diese in ihrem Ebay-Konto angeben. Dadurch entfällt ab dann die Verpflichtung zum Einreichen der Bescheinigung nach § 22f UStG in Papierform. Verkäufer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden ab 1. Juli 2021 gesperrt.
Für bestimmte Einfuhren in die EU sowie Lieferungen innerhalb der EU von Verkäufern, die nicht in der EU ansässig sind, wird Ebay die Umsatzsteuer einziehen und an die Steuerbehörden abführen.
Die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren bis zu einem Wert von 22 Euro in die EU wird abgeschafft. Die aktuellen Lieferschwellen für den Fernabsatz bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU für EU-Verkäufer werden abgeschafft.
Ebay wird die betroffenen gewerblichen Verkäufer rechtzeitig über weitere Details der Änderungen informieren.