BGH stärkt Käuferrechte
Auktionsabbruch nur mit triftigen Gründen
In einem aktuellen Entscheid hat der BGH die Rechte der Käufer gestärkt. Zwar bleibt es möglich, eine begonnene Auktion vorzeitig abzubrechen, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen, aber nur mit handfesten Gründen.