CRN: Für welche Kunden eignet sich das besonders?
Bleicher: Pauschal gesagt für jeden Endanwender aus dem Firmen- und Behördenumfeld. Da wir bereits ab einem Stück den Ankauf, die Verarbeitung und den Verkauf anbieten, können wir kleinste Kunden aber auch Einrichtungen mit 500 Einheiten und mehr problemlos und zeitgerecht abwickeln. Für Systemhäuser stehen wir gerne als Partner bei Projekten zur Verfügung.
CRN: Wie bewerten Sie die Urteile von EuGH und BGH zum Weiterverkauf gebrauchter Software?
Bleicher: Wir als Microsoft Partner verstehen uns als Lösungsanbieter die den Konsens mit Soft- und Hardwareherstellern suchen und aktiv leben. Die aktuelle Urteilslage sehe ich als kritisch an. Es gibt einen Freischein für die anschließend weitere Zweckentfremdung von Lizenzen, insbesondere von Refurbisher Lizenzen.
Wer letztendlich der Leittragende beim Handel gebrauchter Software ist, interessiert aber die Sieger, die Unternehmen, die gebrauchte Lizenzen im großen Stil handeln nicht. Es handelt sich hier aus meiner Sicht um kurzfristige einseitige Profitmodelle ohne Nachhaltigkeit, ohne rechtlich einwandfreie Grundlage und ohne Verantwortung gegenüber Markt und Preisgefügen.
CRN: Spielen diese Rechtsfragen für Sie als MAR und ihre Fachhandelspartner überhaupt eine Rolle?
Bleicher: Natürlich und gerade deshalb haben wir uns entschlossen ein Microsoft Partner für die Wiederaufbereitung von gebrauchter IT zu werden. Hier haben wir eine einwandfreie Rechtsgrundlage in Bezug auf Softwarefragen für uns und unsere Partner geschaffen.