Die zwei wichtigen Fragen für den Nutzer lauten also, welche dieser Daten er bereit ist zu teilen und mit wem. Immerhin sind unter den erfassten Daten auch solche wie Standortinformationen samt IP-Adresse und Vorwahlen, deren Erfassung für reine Diagnosezwecke vielleicht etwas zu weit gegriffen scheint. Da die meisten Whatsapp-Nutzer mit der Erfassung jedoch bisher kein Problem hatten, ist davon auszugehen, dass es ihnen tatsächlich mehr um die Neuerung, also das Teilen mit Facebook geht. Auf den ersten Blick mag das manchem paradox erscheinen, sind doch viele Whatsapp-Nutzer auch bei Faebook aktiv und geben dort ganz freiwillig ihre Daten ab – weit mehr sogar als bei Whatsapp und ergänzt durch öffentlich sichtbare Informationen und Informationen bis hin zu Nachrichten, Freundeslisten, Fotos und ähnlichem. Dennoch bleibt es legitim, auf die grundsätzliche Datensouveränität der Nutzer zu pochen, damit sie selbst entscheiden können, welche Daten sie wohin geben.
Zum anderen kann die entsprechende Verknüpfung der Daten noch sehr viel mehr über den einzelnen Nutzer verraten. Je umfassender der Datenpool, desto leichter und treffsicherer lässt er sich zur Erstellung individueller Kommunikationsprofile nutzen. Etwa zur zielgenaueren Vermarktung über die Grenzen der einzelnen Dienste hinaus, wie es außerhalb der EU ganz offiziell angedacht ist. Obwohl zwar auch in der europäischen Variante der neuen Datenschutzbestimmungen von Vermarktung die Rede ist, betont Facebook jedoch explizit, dass die Daten gemäß der DSGVO nicht für eigene Zwecke verwendet werden sollen. Darunter fiele nach Ansicht von Juristen auch die zielgerichtete Werbung. Der Konzern verspricht, die bisherige Maxime »Derzeit nutzt Facebook deine WhatsApp-Account-Informationen nicht dazu, deine Produkterlebnisse auf Facebook zu verbessern oder dir interessantere Facebook-Anzeigen zu zeigen«, solle in Europa weiterhin gelten.
Dennoch bleibt es fraglich, inwieweit das Unternehmen diese Daten innerhalb der EU überhaupt erfassen darf, selbst wenn sie nicht verwendet werden sollen. Auch für den einzelnen Nutzer ist das eine berechtigte Frage. Zudem gibt es keinerlei Garantie, dass Facebook diese derzeitige Praxis nicht einfach ändert. Zumal der Konzern sich in der Vergangenheit nicht gerade als besonders worttreu erwiesen hat, auch und insbesondere was Whatsapp angeht.
Juristisch gesehen könnte sich aber wohl eher ein anderer Aspekt als Knackpunkt erweisen, der viele Nutzer erzürnt: Die erzwungene Zustimmung unter Androhung der Abschaltung von Accounts. Denn laut DSGVO muss die Einwilligung in die Datenerhabung freiwillig erfolgen. Ob das angesichts des aktuellen Vorgehens zutrifft, »damit werden sich möglicherweise die Gerichte auseinandersetzen müssen«, bemerkt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law kritisch an. »Das ist nicht ganz sauber, meiner Meinung nach«.