Wofür für werden die Daten gesammelt und verwertet?
Diese Frage ist deshalb so essenziell, weil die Europäische Union die Datensammlung ohne eine exakt zugeordnete Begründung verbietet. Datenverantwortliche innerhalb von Unternehmen müssen daher genau wissen, welche Big Data-Funktionen in welchem Land zulässig sind.
Gibt es rechtliche Fallstricke bei der Datenermittlung?
Speziell bei der Datenermittlung aus sozialen Netzwerken oder Umfragen ist besondere Vorsicht geboten, denn man sollte sich bezüglich der Datenverarbeitung rechtlich absichern. Es muss juristisch bestätigt sein, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden und alle Prozesse rechtens sind. Weitere ausschlaggebende Faktoren sind Compliance-Vorgaben, die ein Unternehmen erfüllen muss. Dabei handelt es sich um die Einhaltung unterschiedlicher gesetzlicher Vorschriften. So müssen Unternehmen im Rahmen von Data-driven Business beispielsweise nachweisen, dass alle Sicherheitskontrollen effizient ablaufen und die Anforderungen von Regulierungsbehörden ordnungsgemäß erfüllt werden.
Worauf gilt es, bei personifizierten Daten zu achten?
Hier spielt der klassische Datenschutz eine wichtige Rolle. In dem Moment, wo personifizierte Daten erhoben werden und dritte Parteien involviert sind, empfiehlt es sich, besonders umsichtig vorzugehen und die Datensicherheit durch umfassende Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hierzu zählen regelmäßige Sicherheitsprüfungen, keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte und kein Zweckentfremden der Daten. Sobald die Daten in der Cloud gespeichert werden, sind diese Maßnahmen besonders wichtig.