Wird für die Analyse der Datenanteile des Paketes ein bestimmter sensibler Inhalt nicht benötigt, sollte dieser in jedem Falle entfernt werden. Datenschutz und Sicherheit steht an höchster Priorität, nicht nur zum Schutz der einzelnen Person sondern auch im Interesse der Firma. Ein einfaches Beispiel hierfür könnte das Verbot zur Aufzeichnung von VoIP-Gesprächen sein. Nun gibt es Tools, die den Datenanteil des Pakets nachträglich löschen oder überschreiben können. Was jedoch erst einmal gespeichert ist, könnte eventuell, wenn auch mit einigem Aufwand, wieder sichtbar gemacht werden und es bleibt am Monitorenden zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Wird das Paket jedoch schon am NVS um den Datenanteil gekürzt, ist diese Gefahr von vorne herein ausgeschlossen. Ein angenehmer Nebeneffekt ist dabei, dass Pakete, die um den Datenanteil gekürzt sind, auch weniger Bandbreite benötigen und tragen somit wiederum zur Steigerung der Performance am Tool bei.