Ein Drittel weniger Geld - wegen Corona

Leere Haushaltskassen

29. September 2020, 11:52 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Notzeiten – auch für Homeschooling

boniversum
© Boniversum/Creditreform

Gering- und Normalverdiener trifft die Corona-Krise am härtesten. Während die Börsen wieder in Hochstimmung sind, müssen sich die »kleinen Leute« einschränken. »In Notzeiten schauen die Menschen strenger auf ihr Geld und verzichten eher auf unnötigen Konsum«, so Vila. Der da wäre: Urlaub, Bekleidung, Schmuck und die ein oder andere technische Gerätschaft. Die allerdings wäre bitter nötig und gebraucht.


Homeschooling ohne Endgerät für jedes Kind trifft vor allem die ärmsten Haushalte, die oft nicht mit schneller Versorgung durch Schulen rechnen können. Am Geld (5-Milliarden-Euro-Digitalpakt) fehlt es nicht, sondern am Willen zum raschen Handeln. Bürokratie-Weltmeister Deutschland erstickt ihn mit von Schulträgern vorzulegendem MEP (Medienentwicklungsplan). Wobei hier der Channel mit Hilfe von Distributoren und Herstellern prima helfen kann, wie ICT CHANNEL über Initiativen von Also und Microsoft berichtete.


Es könnte schlimmer werden


Creditreform jedenfalls stellt sich auf die aktuelle Notlage ein und rechnet mit einer Verschärfung des Drucks auf Konsumenten. »Sollten die Menschen langfristig auf Teile ihres Einkommens verzichten müssen, rechnen wir mit einem starken Anstieg der überschuldeten Verbraucher«, heißt es.


Die Abwärtsspirale aus Firmenpleiten, noch mehr Arbeitslosigkeit, weiter leere Haushaltskassen könnte sich beschleunigen, denn die Bundesregierung hat die bis zum Oktober geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen nicht bis ins kommende Frühjahr verlängert. (*) Ökonomen hatten gewarnt vor nur lebensverlängernden Maßnahmen für solche Zombieunternehmen. Sie würden am Ende wahrscheinlich doch nicht finanziell genesen und Pleite gehen. Löst die wieder in Kraft gesetzte Insolvenzanzeigepflicht eine Pleitewelle von Firmen aus, könnten Millionen Verbraucher mit niedrigem und mittlerem Einkommen ihr in die Privatinsolvenz folgen.

(*) Update, 30.9.2020

Die Bundesregierung teilt mit, dass das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll. Diese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

 

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