Trends und Technologien

Das Potenzial von WLAN

27. April 2016, 9:01 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kostenloses WLAN

funkschau: Es ist kein Geheimnis: Deutschland hinkt im internationalen Vergleich in Sachen Gratis-WLAN hinterher. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?
Wahl: Das liegt an der derzeit unklaren gesetzlichen Lage und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit. Jeder Betreiber eines WLAN-Hotspots setzt sich der Gefahr aus, jederzeit von dem Anwalt eines Rechteinhabers wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt zu werden.

funkschau: Seit dem letzten Jahr gibt es ja einen neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Was konkret bringt die Neuregelung den Hotspot-Betreibern? Ist sie Segen oder Fluch?
Wahl: Zunächst mal begrüßen wir, dass die Bundesregierung eine verbindliche Regelung anstrebt und damit den Betreibern eine „Abmahnsicherheit“ gibt. Leider ist der aktuelle Gesetzesentwurf erneut von der Koalition in Frage gestellt worden, daher ist es weiter unklar, was am Schluss im Gesetz stehen wird.

funkschau: Wie unterstützt Bintec Elmeg seinerseits Hotspot-Betreiber, wenn es um den Schutz vor Haftungsansprüchen und rechtlichen Auseinandersetzungen geht?
Wahl: Wir als Hersteller dürfen unsere Kunden im Falle einer Abmahnung weder anwaltlich beraten noch vertreten. Man kann aber als Betreiber einige Vorkehrungen treffen, um die Gefahr einer Abmahnung zu reduzieren und sich bei einer erfolgten Abmahnung erfolgreich zu wehren.

Zunächst einmal sollte der Betreiber das WLAN gegen unbefugte Benutzung schützen – dabei reicht es nicht aus, ein WPA-Passwort zu setzen und dieses öffentlich bekannt zu machen. Es ist besser, ein Hotspot-System einzusetzen, bei dem jeder Gast über ein Ticketsys-tem namentlich erfasst wird. Der Gast muss darüber hinaus verbindlich die AGBs des WLAN-Anbieters akzeptieren. In den AGBs sollte definiert sein, dass man den WLAN-Hotspot nicht für illegale Zwecke einsetzen darf. Das Ticket-System verhindert, dass jeder Passant das WLAN ungehindert nutzen kann und es setzt beim Gast eine höhere Hemmschwelle, über den Internetzugang illegale Dinge zu tun. Optional kann man einen Content-Filter einsetzen, um den Zugriff auf Tauschportale zu erschweren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Betreiber den Internetzugang nicht für eigene Zwecke nutzt. Nur so kann der Betreiber im Fall einer Abmahnung nachweisen, dass er den Schaden nicht selbst verursacht hat sondern ein Gast.

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