Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Eine aktuelle Studie zeigt, dass 99 Prozent der untersuchten deutschen Online-Shops noch Nachholbedarf haben, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Betreiber von Online-Shops gesetzlich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Eine umfassende Buzzmatic-Analyse1 von 2.446 deutschen Online-Shops zeigt, dass nur 1 Prozent der Händler die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)2 bereits erfüllen. Die Mehrheit der Shops weist erhebliche Mängel auf.
Die Analyse basierte auf automatisierten Prüfverfahren wie dem Lighthouse Accessibility Score. Dabei wurden nur Startseiten untersucht. Aspekte wie die Benutzerfreundlichkeit von Checkout-Prozessen oder die sprachliche Verständlichkeit wurden nicht berücksichtigt. Einige Shops blockierten zudem die Test-Tools und konnten nicht vollständig analysiert werden.
Das BFSG betrifft alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die in Deutschland tätig sind. Dazu gehören:
Vom BFSG ausgenommen sind sogenannte „Kleinstunternehmen“ (§§ 3 Abs. 3, 2 Nr. 17 BFSG). Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro müssen die neuen Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG nicht erfüllen. Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl werden Vollzeitbeschäftigte vollständig gezählt, während Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte anteilig berücksichtigt werden.
Die Studie untersuchte Barrierefreiheitskriterien wie Textkontraste, Alternativtexte, Navigationsstrukturen und ARIA-Attribute. Die häufigsten Probleme waren:
Diese Barrieren erschweren Millionen Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen den Zugang zu Online-Diensten.
Einige Shops erzielten in der Studie Bestwerte. Dazu gehören Anbieter wie buero-bedarf-thueringen.de und fielmann.de, die eine vollständige Barrierefreiheit nachweisen konnten. Andere, wie fensterblick.de und netgear.com, schnitten ebenfalls gut ab, hatten jedoch minimale Verstöße.
Besonders schlecht bewertete Websites wiesen bis zu 16 Barrierefreiheitsverstöße auf. schuh-welt.shop erreichte mit 31 Punkten den niedrigsten Score, während auch tamaris.com und s-drums.de deutliche Mängel aufwiesen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die meisten deutschen Online-Händler noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben bis Juni 2025 zu erfüllen. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine inklusive digitale Zukunft zu gestalten.
1 https://buzzmatic.net/barrierefreiheit-im-e-commerce-studie/
2 https://bfsg-gesetz.de/