Mit dem DigitalPakt Schule gibt es bereits seit 2019 ein über fünf Milliarden Euro schweres Förderpaket von Bund und Ländern für den Einsatz neuer Technologien im Unterricht. Der großflächige Einsatz der Mittel scheiterte bisher jedoch vor allem an fehlenden Kapazitäten an den rund 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, um individuell passende Digitalisierungskonzepte zu erstellen und umzusetzen. Finanziert wird das Paket aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde. Im Folgenden ein paar Fakten zum Förderprojekt, die das Bildungsministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, auf seiner Webseite unter anderem näher ausgeführt hat.
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die kommunalen und privaten Schulträger beziehungsweise Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,55 Milliarden Euro bereit. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der circa 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit circa elf Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Die genaue Mittelaufteilung hängt vom Bemessungsprinzip ab, das jedes Land in seiner Förderbekanntmachung festlegt.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Mittel für Schulen beantragen die Schulträger. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Welche Träger im Einzelnen antragsberechtigt sind, wird in den Förderrichtlinien der Länder geregelt. Maßgeblich ist das jeweilige Schulrecht der Länder. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Diese bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein.
Welche Gegenstände können die Schulen mit den DigitalPakt-Mitteln kaufen?
Bund und Länder haben sich in der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und -bedingungen verständigt. Es sind spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, sind in begrenztem Umfang auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 Prozent aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturprogramm und und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig.
Durch die Schulschließungen infolge der Corona-Krise ausgelöst, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zur Unterstützung des Homeschoolings auch digitale Bildungsinhalte zusammen mit Investitionen in die Infrastruktur beantragt und gefördert werden dürfen. Diese Regelung ist bis zum Jahresende 2020 befristet.
Was können Schulen schon jetzt unternehmen, um die Digitalisierung voranzutreiben?
Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also zum Beispiel eines Medienentwicklungsplans). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen stimming aus pädagogischen Konzepten heraus entwickelt wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften.
Wird aus dem DigitalPakt auch der Glasfaseranschluss für die Schulen finanziert?
Nein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits Mitte 2017 mit der „Offensive Digitales Klassenzimmer“ klargestellt, dass für Schulen im Rahmen der Breitband-Förderung grundsätzlich ein Glasfaseranschluss förderfähig ist, wenn noch nicht jedes Klassenzimmer über eine Bandbreite von 30 MBit/s verfügt. Bisher wurden über 6.000 Schulen angeschlossen. Weitere Fördermittel stehen 2019 zur Verfügung. Mit dem Sonderprogramm zur Gigabit-Versorgung von Schulen und Krankenhäusern vom Herbst 2018 ist faktisch jede Schule förderfähig, die nicht bereits über einen Glasfaseranschluss verfügt. Dazu ist ein Antrag im BMVI-Förderprogramm zu stellen. Dass ein solcher Antrag gestellt wurde oder, wie schnell die bestehende Internetanbindung der Schule ist, ist bei einem Antrag für DigitalPakt-Mittel anzugeben. Damit soll abgesichert werden, dass Infrastruktur, die aus dem DigitalPakt Schule gefördert wird, nicht ohne breitbandige Netzanbindung bleibt. Das BMVI informiert über Details zu seinem Programm auf seiner Homepage. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch Förderprogramme der Länder zum Breitbandausbau abgerufen werden.
Der DigitalPakt Schule und die Breitband-Förderung des BMVI ergänzen sich: Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung bis in den Keller eines Schulgebäudes finanziert. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung wird aus dem DigitalPakt finanziert. Ein Glasfaseranschluss ist keine Fördervoraussetzung im DigitalPakt.