Das neuste Urteil des EuGH zur Störerhaftung vereinfacht es für Gewerbetreibende nur auf den ersten Blick, öffentliche Internet-Hotspots anzubieten. Denn: Auch nach der europäischen Rechtsprechung gibt es einige Vorkehrungen seitens des WLAN-Betreibers zu treffen.
Darunter zum Beispiel, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird und die Identitäten aller Nutzer erfasst werden. Rechtsinhaber können darüber hinaus bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, Urheberrechtsverletzungen zu stoppen oder ihnen vorzubeugen. „Wer ein WLAN-Hotspot anbieten möchte, kommt auch künftig nicht um professionelle Lösungen herum, mit denen er sich gegen Verletzungen, Datenmissbrauch und Viren absichert“, erklärt Maximilian Pohl, Geschäftsführer und Mitgründer bei Mein Hotspot in Berlin.
Online Zeitung lesen im Café, Mails checken in der Straßenbahn, Musik herunterladen auf dem Marktplatz: Dass Smartphone-, Tablet- oder Laptopnutzer in Deutschland bisher kaum öffentliche WLAN-Netze finden und beim Surfen im Freien oft ihr mobiles Datenvolumen nutzen müssen, wird sich bald ändern. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Störerhaftung ist mit einem weiteren Wachstum bei WLAN-Hotspots zu rechnen. „Wir haben in den vergangenen Monaten bereits eine deutlich erhöhte Nachfrage für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Netzen verzeichnet“, sagt Pohl. Vor allem Einzelhändler, Gastronomen und Hotels, aber auch Kommunen sind laut MeinHotspot an Lösungen interessiert, mit denen sie ihr Internet für Kunden und Bürger sicher öffnen können.