Das Hotspot-Entwicklungsland Deutschland erwacht langsam aus seinem Dornröschenschlaf. Mit durchschnittlich 1,87 Hotspots pro 10.000 Einwohner belegt Deutschland derzeit im internationalen Ranking deutlich die hinteren Plätze. Südkorea etwa liegt mit 37,3 Hotspots pro 10.000 Einwohner auf den vorderen Rängen. Gleichzeitig warnen Experten Gastronomen, Gemeinden oder Einzelhändler, nach dem Urteil einfach das eigene WLAN zu öffnen. Ein individuell konfigurierter Hotspot ist nach dem Urteil so unerlässlich wie davor.
„Ein offenes WLAN muss bei wiederholten illegalen Downloads passwortgeschützt werden. Das Urteil ist vergleichbar mit einem Fahrtenbuch, zu dem WLAN-Betreiber gezwungen werden können. Konkret bedeutet das, dass die Identität eines Nutzers etwa in Form einer Ausweiskopie oder ähnlichem erfasst werden muss“, sagt der Mein Hotspot-Geschäftsführer.
Betreiber, die dies umgehen und sich weitreichend absichern wollen, sollten nicht nur einzelne Geräte im Netz voneinander isolieren und gleichzeitig vor Viren und Hackerangriffen schützen. Sie sollten vor allem dafür zu sorgen, dass die IP-Adresse des eigenen Betreiberanschlusses verschlüsselt wird. „So kann der Hotspot-Anbieter bei Rechtsverletzungen durch Dritte grundsätzlich nicht ermittelt werden und minimiert die Gefahr von Unannehmlichkeiten“, sagt Pohl.