Die Handynutzung erleichtert das Leben ungemein, so dass die Versuchung groß ist, Handys auch während der Autofahrt zu nutzen. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. erklärt, mit welchen Strafen gerechnet werden muss und was der Bußgeldkatalog in Bezug auf moderne Smartwatches vorsieht.
Die Nutzung von Handys während der Autofahrt ist nicht ohne Grund verboten. Schnell wird während der Fahrt eine SMS beantwortet oder ein Anruft entgegengenommen. Autofahrer überschätzen ihre Fähigkeiten und glauben, dennoch die notwendige Konzentration auf den Straßenverkehr aufbringen zu können. In vielen Fällen ist dem jedoch nicht so, so dass die Handynutzung nicht nur die eigene Sicherheit sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer enorm beeinträchtigen kann. Durch die fehlende Konzentration auf den Straßenverkehr kommt es häufiger zu Unfällen. Um diese zu vermeiden, sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 60 Euro vor, wenn Autofahrer das Handy nutzen während der Motor läuft. Zusätzlich müssen Verkehrssünder mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot ist bei einem einmaligen Vergehen nicht zu erwarten. Dennoch sollten Fahrer auch andere Vorteile des Mobiltelefons, wie zum Beispiel das Navigationssystem, nur nutzen, wenn sich ein Beifahrer im Auto befindet, der den Blick auf das Handy behält, so dass sie sich ausschließlich auf den Straßenverkehr konzentrieren können. Die Handynutzung ist erst dann erlaubt, sobald der Motor abgestellt ist. “Stehen Sie also an einer roten Ampel und schalten den Motor ab, dürfen Sie das Handy im Auto nutzen - vorausgesetzt Sie legen dies rechtzeitig wieder zur Seite”, rät der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Ablenkung durch Smartwatches
Neben den entsprechenden Strafen bestehen auch weitere Risiken bei der Nutzung von Handys am Steuer. Da die Konzentration eingeschränkt und der Blick nicht mehr ausschließlich auf die Straßen gelenkt wird, kommt es häufiger zu Unfällen. Meist können diese nicht mehr rechtzeitig vermieden werden. In einer solchen Situation ist das fällige Bußgeld das geringste Problem. Doch was sieht der Bußgeldkatalog in Bezug auf Smartwatches vor? Eine Smartwatch ähnelt einer Armbanduhr, jedoch weist sie auch viele weitere Funktionen auf, die eher mit denen eines Mobiltelefons zu vergleichen sind. So lassen sich mit Smartwatches Apps ausführen. Dennoch sind diese nicht grundsätzlich am Steuer verboten. Der Grund dafür ist, dass sich eine Smartwatch am Handgelenk befindet und nicht in der Hand gehalten werden muss. Dennoch ähneln die Funktionen denen eines Handys und lenken den Fahrer stark vom Straßenverkehr ab, weshalb davon abgeraten wird, während der Autofahrt eine Smartwatch zu tragen. Laut einer Studie, welche der ADAC in Zusammenarbeit mit dem österreichischem Mobilclub durchgeführt hat, liegt die Unfallrate durch die Ablenkung von Smartwatches bei der, die auch Alkohol am Steuer zur Folge hat. Daher werden Smartwatches in einigen Ländern ganz verboten und mit einem Strafzettel geahndet.
Weitere Informationen zum Thema „Handy am Steuer“ finden Interessierte hier. Zusätzlich bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkataloge.de weitere Informationen, Ratgeber und Bußgeldkataloge zu verschiedenen Themen des Verkehrsrechts.