Fassen wir zusammen: Um einen adäquaten Grundschutz auf mobilen Geräten zu ermöglichen, sollten Unternehmen sich an die im PC-Bereich längst gültigen Standards heran tasten. Diese sind: AV-Schutz, Verwaltungsoptionen und bestimmte Zusatzfunktionen wie zum Beispiel ein Diebstahlschutz. Da diese allerdings nicht auf jedem mobilen Betriebssystem durchführbar sind, müssen über definierte Geräteklassen, die dort bestmöglichen Schutz- und Kontrollfunktionen gewährleistet und durchgesetzt werden. Aktuell sind dazu zwei Ansätze realisierbar: der ohne und der mit Agent. Im Idealfall setzten Unternehmen auf eine Mischung von mobilen AV-Lösungen und MDM-Software, um alle Smartphones und Tablets im eigenen Netzwerk so sicher und so kontrollierbar wie möglich zu machen.
Größere Experimente wie BYOD sind aus Perspektive der IT-Sicherheit ebenfalls mit Vorsicht zu genießen – gerade wenn es um Branchen wie den öffentlichen Sektor geht, die sehr starken Sicherheitsanforderungen Stand halten müssen. Eine Anpassung an das Konzept CYOD (Choose-your-own-Device) ist hier zu empfehlen. Denn so kann das Unternehmen gemäß seinen Sicherheitsrichtlinien den Mitarbeitern diejenigen mobilen Geräte zur Auswahl anbieten, die einen für das Unternehmen adäquaten Grundschutz aufweisen und von Beginn an den aufgestellten Sicherheitsrichtlinien entsprechen.