DMR bietet die Option einer sanften Migration. Dies ermöglicht die Weiternutzung bestehender Investitionen. Die Funkreichweite eines DMR-Systems ist im gleichen Frequenzbereich mindestens genauso groß wie die Reichweite analoger Systeme. Das bedeutet, dass keine weiteren Standorte für die Funkversorgung benötigt werden und die vorhandenen Antennen, Feederkabel und Blitzschutzeinrichtungen weiter verwendet werden können. Bestehende Übertragungswege werden mit geeigneten Modems für die Übertragung digitaler Daten ertüchtigt. Die Grundlage für die Vergabe und Nutzung von Frequenzen ist die Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im nicht-öffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Zuteilung der Frequenzen erfolgt durch das Referat 225 mit einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren. Im 2m-Band sind spezielle Frequenzen für DMR mit einer Kanalbandbreite von 12,5 kHz vorgesehen, ohne die Festlegung auf Bedarfsträgergruppen. Das Ziel der BNetzA ist es, insgesamt eine effizientere Frequenznutzung zu erreichen. Oftmals können die bisher verwendeten Frequenzen nach Änderung der Frequenzzuteilung durch die BNetzA weitergenutzt werden. Vor einer Entscheidung müssen die Besonderheiten von DMR berücksichtigt werden. Im Standard sind drei Komplexitätsgrade (Tier I bis III) definiert. Um eine geeignete Systemauswahl zu treffen, sollten grundlegende Kenntnisse vorhanden sein.