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Das sind die gängigsten Irrtümer beim Backup

30. November 2011, 0:00 Uhr | Ulrike Garlet

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Backup ist freiwillig

Backup ist nicht freiwillig, Foto: vege/Fotolia
Backup ist nicht freiwillig, Foto: vege/Fotolia

Mythos Nummer zwei: Backup ist freiwillig

Wer ohne Backup-Konzepte lebt, lebt aufregend. Er macht sich nicht von vornherein strafbar: Im deutschen Strafgesetzbuch ist die Datensicherungsspiegelung nicht verankert. Die Aussage, Backup sei freiwillig und habe mit Compliance gar nichts zu tun, ginge wiederum zu weit. Ein Unternehmen, das geschäftskritische Daten verliert, hat in der Regel geringe Überlebenschancen. Diesem Risiko sollte es sich daher nicht fahrlässig aussetzen. Zum Schutz von Kreditgebern und Investoren gibt es Richtlinien, die Wert darauf legen, dass Unternehmen eine Backup-Funktion implementiert haben. Basel II legt eine verantwortungsvolle Informationstechnologie implizit als Kriterium für die Bonität eines Unternehmens fest. Und das Oberlandesgericht Hamm hat schon im Jahr 2003

festgestellt, dass Datensicherung eine Selbstverständlichkeit sei. Prozesse zur Sicherung und Wiederherstellung von IT-Systemen sind somit keine freiwillige Leistung mehr. Im Fall des Falles kann ein Datenverlust aufgrund fehlender Backup-Prozesse unangenehme Folgen für ein Unternehmen haben - sie reichen von höheren Zinsen für Kredite über Haftung im Schadensfall bis hin zu Regressansprüchen.


  1. Das sind die gängigsten Irrtümer beim Backup
  2. Backup = Archivierung
  3. Backup ist freiwillig
  4. Kein Backup für lokale Mitarbeiterfestplatten
  5. Gelöscht ist nicht gelöscht
  6. Backup = Tape
  7. Kein Backup in die Cloud
  8. Mit Backup-Outsourcing auf der sicheren Seite

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