Mythos Nummer sieben: Durch Backup-Outsourcing ist man die Haftung los
Wer einen Dienstleister mit dem Backup beauftragt, ist viele Sorgen los. Aber nicht alle. Anbieter mit einem Gesamtpaket aus Software, Hardware und Services, sichern die Daten nicht nur, sondern prüfen auch die Vollständigkeit und Integrität der Daten.
Auch auf rechtlicher Seite lässt sich viel an einen Dritten auslagern. Doch in welchem Umfang ein Dienstleister haftet, wenn einmal durch ein mangelhaftes Backup ein Schaden entsteht, muss im Vertrag genau geregelt werden. Denn die übergeordnete Haftung liegt nach wie vor beim Geschäftsführer. Er steht in der Verantwortung, den Vertrag mit Dienstleistern so auszugestalten, dass die Daten revisions- und zugriffssicher verwahrt werden und er bei Inanspruchnahme, etwa für Verstöße gegen Datenschutzgesetz durch Handlungen des Dienstleisters, vom Dienstleister entsprechend freigestellt wird.